[RRDXA] Änderung Bauordnung NRW
dd5ma at darc.de
dd5ma at darc.de
Thu Jul 15 07:06:36 EDT 2021
wenn eine hierfür nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die
statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der
Bauherrschaft bescheinigt hat
Hallo zusammen,
reicht also eine Statik von z.B. Hummelmasten, ich bestätige meine
Bauherrenschaft und dann kann ich loslegen?!
Oder muss ich nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person einen Architekten
etc. beauftragen damit?
Bin verwirrt.
vy 73 Frank DD5MA OVV G73
Am 2021-07-15 10:59, schrieb Peter Voelpel:
> Hallo Willi,
>
> In der Landesbauordnung NRW steht jetzt folgendes:
>
> „aa) Antennen und Antennen tragende Masten mit einer Höhe bis zu 15 m,
> auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut,
> im Außenbereich freistehend mit einer Höhe bis zu 20 m, wenn eine
> hierfür nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die statisch-konstruktive
> Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat,"
>
> Das bedeutet:
>
> 1. das ausserhalb eines Bebauungsplans, also im Aussenbereich, ein
> freistehender Mast bis 20m Höhe genehmigungsfrei ist, vorausgesetzt ein
> Bauvorlagenberechtigter bescheinigt Dir die statisch-konstruktive
> Unbdenklichkeit.
>
> 2. Innerorts, also bei Flächen mit geltendem Bebauungsplan, sind 15m
> ab Austritt durch die Dachhaut, oder 15m freistehend ausserhalb des
> Hauses zulässig, ansonsten wie unter 1.
>
> 73
>
> Peter
>
> -------------------------
>
> From: rrdxa-bounces at mailman.qth.net
> [mailto:rrdxa-bounces at mailman.qth.net] On Behalf Of Wilhelm Büscher
> Sent: Mittwoch, 14. Juli 2021 18:15
> To: rrdxa at mailman.qth.net
> Subject: [RRDXA] Änderung Bauordnung NRW
>
> Hallo zusammen,
>
> habe dies gerade beim BCC gelesen......
>
> Wer kennt sich damit aus und kann etwas dazu sagen ?
>
> 73 de Willi DF8QB
>
> Gesendet: Mittwoch, 14. Juli 2021 um 16:44 Uhr
> Von: "Peter Krueger" <df1lx at darc.de>
> An: "BCC Verteiler" <bcc at bavarian-contest-club.de>
> Betreff: [bcc] Änderung Bauordnung NRW
>
> Grad folgendes auf
> https://amateurfunk-mint.blogspot.com/2021/07/Baugenehmigung%20Antennenmast.html
> gelesen:
>
> "
>
> Am 02.07.2021 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Bauordnung in Kraft
> getreten. Diese ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe
> 2021 Nr. 48 veröffentlicht. Von den Änderungen sind auch Antennen und
> Masten betroffen.
>
> Verfahrensfrei sind Antennen und Antennen tragende Masten mit einer
> Höhe
> bis zu 15 m, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit
> der Dachhaut, im Außenbereich freistehend mit einer Höhe bis zu 20 m,
> wenn eine hierfür nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die
> statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der
> Bauherrschaft bescheinigt hat.
> <https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19609&sg=0>"
>
> Das hört sich sicher gut an - aber das "Amtsdeutsch" versteht ja kaum
> einer - heisst das, das nun 15m Masten "frei" sind, wenn die
> Statik/Bauherrschaft vorhanden sind?
>
> 73 DF1LX Peter
>
> ---------------------------------------------------------------------
> List-archiv: http://www.bavarian-contest-club.de/bcc/ u:bcc p:wabcc
> To unsubscribe, e-mail: bcc-unsubscribe at bavarian-contest-club.de
> For additional commands, e-mail: bcc-help at bavarian-contest-club.de
>
> ______________________________________________________________
> RRDXA mailing list
> Home: http://mailman.qth.net/mailman/listinfo/rrdxa
> Help: http://mailman.qth.net/mmfaq.htm
> Post: mailto:RRDXA at mailman.qth.net
>
> This list hosted by: http://www.qsl.net
> Please help support this email list: http://www.qsl.net/donate.html
-------------- n�chster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <http://mailman.qth.net/pipermail/rrdxa/attachments/20210715/cc0e52b1/attachment-0001.html>
More information about the RRDXA
mailing list