[RRDXA] Änderung Bauordnung NRW

dd5ma at darc.de dd5ma at darc.de
Thu Jul 15 07:06:36 EDT 2021


wenn eine hierfür nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die 
statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der 
Bauherrschaft bescheinigt hat

Hallo zusammen,

reicht also eine Statik von z.B. Hummelmasten, ich bestätige meine 
Bauherrenschaft und dann kann ich loslegen?!

Oder muss ich nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person einen Architekten 
etc. beauftragen damit?

Bin verwirrt.

vy 73 Frank DD5MA OVV G73

Am 2021-07-15 10:59, schrieb Peter Voelpel:

> Hallo Willi,
> 
> In der Landesbauordnung NRW steht jetzt folgendes:
> 
> „aa) Antennen und Antennen tragende Masten mit einer Höhe bis zu 15 m, 
> auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, 
> im Außenbereich freistehend mit einer Höhe bis zu 20 m, wenn eine 
> hierfür nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die statisch-konstruktive 
> Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat,"
> 
> Das bedeutet:
> 
> 1. das ausserhalb eines Bebauungsplans, also im Aussenbereich, ein 
> freistehender Mast bis 20m Höhe genehmigungsfrei ist, vorausgesetzt ein 
> Bauvorlagenberechtigter bescheinigt Dir die statisch-konstruktive 
> Unbdenklichkeit.
> 
> 2. Innerorts, also bei Flächen mit geltendem Bebauungsplan,  sind 15m 
> ab Austritt durch die Dachhaut, oder 15m freistehend ausserhalb des 
> Hauses zulässig, ansonsten wie unter 1.
> 
> 73
> 
> Peter
> 
> -------------------------
> 
> From: rrdxa-bounces at mailman.qth.net 
> [mailto:rrdxa-bounces at mailman.qth.net] On Behalf Of Wilhelm Büscher
> Sent: Mittwoch, 14. Juli 2021 18:15
> To: rrdxa at mailman.qth.net
> Subject: [RRDXA] Änderung Bauordnung NRW
> 
> Hallo zusammen,
> 
> habe dies gerade beim BCC gelesen......
> 
> Wer kennt sich damit aus und kann etwas dazu sagen ?
> 
> 73 de Willi DF8QB
> 
> Gesendet: Mittwoch, 14. Juli 2021 um 16:44 Uhr
> Von: "Peter Krueger" <df1lx at darc.de>
> An: "BCC Verteiler" <bcc at bavarian-contest-club.de>
> Betreff: [bcc] Änderung Bauordnung NRW
> 
> Grad folgendes auf
> https://amateurfunk-mint.blogspot.com/2021/07/Baugenehmigung%20Antennenmast.html
> gelesen:
> 
> "
> 
> Am 02.07.2021 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Bauordnung in Kraft
> getreten. Diese ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe
> 2021 Nr. 48 veröffentlicht. Von den Änderungen sind auch Antennen und
> Masten betroffen.
> 
> Verfahrensfrei sind Antennen und Antennen tragende Masten mit einer 
> Höhe
> bis zu 15 m, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit
> der Dachhaut, im Außenbereich freistehend mit einer Höhe bis zu 20 m,
> wenn eine hierfür nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die
> statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der
> Bauherrschaft bescheinigt hat.
> <https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19609&sg=0>"
> 
> Das hört sich sicher gut an - aber das "Amtsdeutsch" versteht ja kaum
> einer - heisst das, das nun 15m Masten "frei" sind, wenn die
> Statik/Bauherrschaft vorhanden sind?
> 
> 73 DF1LX Peter
> 
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