[RRDXA] extrem große antenne

Henning Kanschik DK9LB at gmx.de
Fri Oct 14 08:15:46 EDT 2011


Servus in die Runde,

ich möchte nochmal auf Juergen antworten.

Das mit der Rechtsschutzversicherung des DARCs hat in diesem Falle nicht 
damit zu tun- das ist ja nur eine Verwaltungsrechtsschutzversicherung. 
Diese würde ja nur greifen, wenn eine Verwaltung den Funkamateuren 
verklagen würde. Dies ist ja ein Zivilprozess wo wenn nur die eigene 
Rechtsschutzversicherung annehmbar ist. Beide haben Ihre Berechtigung, 
da wohl die eigene Rechtsschutzversicherung nicht bei 
Verwaltungsprozessen greift (kann sein, dass das bei deiner ist, doch 
ich würde es mal überprüfen). Und damit dort eben keine Lücke ist will 
der DARC dieses nun für seine Mitglieder anbieten.

Zurück zum Fall. Ich weiß nicht warum Du den Fall mit dem umgekippten 
Masten immer in diesen Fall dazuziehst. Der eine Mast der umgefallen 
ist, war überladen und laut deiner Aussage auch nicht genehmigt usw.
Also sind dort ganz klar Regeln nicht eingehalten worden. Dieser Masten 
hier scheint aber ok gewesen zu sein (kein FB 53 sondern nur kleine 
Antenne laut Urteil) und hat eine Baugenehmigung in einem Wohngebiet 
erhalten. Wenn man jetzt davon ausgehen muss, dass jeder Masten in DL 
umfallen kann, müssten alle höheren Türme in DL abgebaut werden. Es sind 
sogar schon Häuser eingestürzt also sollten alle Häuser verboten werden. 
Also das halte ich für Quatsch, wenn ein Richter sich davon leiten 
lassen muss. Meine Nachbarn fühlen sich vom Straßenverkehr gefährdet - 
also sollte ein Richter diesen verbieten??? Also da würde ich mal die 
Kirche im Dorf lassen. Jeder hat ein Recht darauf auf seinem Grund was 
zu machen, wenn er die Regeln einhält. Ich habe mir das komplette Urteil 
nun noch nicht durchgelesen, doch wenn er eine Genehmigung bekommen hat, 
die Belastungen des Mastens eingehalten hat und sonst auch alles an 
Abständen passt (sonst hätte er die Genehmigung ja nie bekommen dürfen), 
dann kann es nicht sein, dass jemand anderes da ankommt und ihm das 
verbieten. Der Mann mit dem Masten hat mindestens genau so viel Recht 
wie der der dagegen klagt. Und nicht wer Angst hat bekommt Recht. Dann 
könnte ich ja auch Angst haben, wenn meine Nachbarn keinen Masten im 
Garten haben, dass mir der Himmel auf den Kopf fällt- also muss ein 
Richter dort urteilen, dass alle einen Masten im Garten haben, oder er 
bekommt Dienstaufsichtsbeschwerde ;-)

Was das mit dem Reinen Wohngebiet angeht, so würde ich Dir Recht geben- 
es hätte dann nie eine Baugenehmigung geben dürfen. Jedoch musste der 
Nachbar ja bei einer Baugenehmigung eh unterschrieben haben- damals als 
sie erteilt wurde. Wenn er später hinzugezogen ist, dann hat er das Haus 
gekauft mit der Wertminderung (in seinen Augen), dass dort nebenan eine 
solche Anlage steht die dafür aber eine Baugenehmigung hat.
War es aber hingegen mal ein Mischgebiet und wurde geändert, dann würde 
ich auf Bestandsschutz pledieren.

So stellt sich das zumindest für mich dar.

<<73>>  DK9LB Henning



Am 14.10.2011 11:55, schrieb DL2ZAE at t-online.de:
> hallo jan und hans juergen
>
> ich will es nochmals versuchen, es greifen hier mindestens 4
> gesetzbuecher und das kann der richter nicht auser acht lassen, das geht
> einfach nicht. sobald er aufgefordert wird von einer person die sich um
> leib und leben betrot fuehlt ,  MUSS er einschreiten ob er will oder
> nicht, ansonsten kann jeder hansbampek eine dienstaufsichtsbeschwerde
> schreiben die sich der richter dann an die krawatte haengen kann. leute
> lasst die kirche im dorf auch mit den paar euro fuenfzig, ich habe eine
> voll rechtsschutzversicherung und brauche keine mehr. ich denke die hat
> bereits jeder oder fast jeder von uns.
>
> ich schreibe nochmals in einen reinen wohngebiet hat eine solche
> antennenanlage nichts zu suchen, so leid wie mir das als funkamateur tut
> aber die gesetzgebung ist so. und wie ich das gelesen habe ist es ein
> reines wohngebiet. also ist der nachbar im recht wenn er dagegen
> interveniert oder? ich bin auch funkamateur und freue mich ueber jede
> antenne, aber nicht wenn die denn mal total ueberladen irgend wo an
> nachbars grenze stehen. ich wiederhole mich bei einen FB 53 ist der BP
> 60 SX bereits ueberladen d.h. die windangrifsflaeche liegt weit ueber
> 1,5 qm die erlaubt sind bei dem masten. leute nicht immer aus dem bauch
> heraus urteilen, auch mal die seite des verwaltungsrichters sehen der
> hier in die enge getrieben wird und die suppe nun fuer die bauaemter
> ausloeffeln muss weil die warscheinlich gepennt haben genau wie das
> bauaufsichtsamt dort vor ort, denn die haetten in einen wohngebiet so
> etwas gar nicht zulassen duerfen.
>
> in diesem fall moechte ich meine paar euro fuenfzig gerne spaaren, jan
> dir noch mal zur info, schau mal es ist ein link dabei zu der geschichte
> wo ein masten umgefallen ist auf nachbars haus bei wind und wetter, die
> feuerwehr musste herasufahren und uebles verhindern indem sie dann eben
> das ding abgebaut hatten bei wind und sturm und regen. und wenn du so
> eine anzeige in der zeitung liest und vorgelegt bekommst, dann werde ich
> dich gerne noch einmal fragen wie deine meinung dazu ist!!!!
>
> egal wie ihr das seht, recht muss recht bleiben und wenn gefahr davon
> asugeht dann muss der richter eben eine einstweilige anordnung
> aussprechen wenn eben so keine einigung zu erziehlen ist. mich wundert
> das hier nicht vom bauamt und bauaufsichtsamt steht, denn die haetten
> normalerweise mit ins boot gehoert.
>
> tut mir leid jan aber wenn dir so ein ding auf das haus faellt dann
> moechte ich dich aber hoeren wie du herumtobst! und nach gerichten und
> bauamt schreist! der BP60SX der straerkste aus der baureihe der
> angeboten wird kann eben nur 1,5 qm windlast frei tragen nicht mehr! und
> der fb 33 hat gerade mal 1,5 qm und wenn dann auch noch ein paar
> schuesseln am mast haengen dann ist ja nun alles vorbei. also halte die
> fueße still und lese dir die anzeige durch mit dem mast der umgefallen
> ist .
>
> vy 73 de ju dl2zae
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