[RRDXA] extrem große antenne

DL2ZAE at t-online.de DL2ZAE at t-online.de
Fri Oct 14 05:55:16 EDT 2011


hallo jan und hans juergen

ich will es nochmals versuchen, es greifen hier mindestens 4
gesetzbuecher und das kann der richter nicht auser acht lassen, das geht
einfach nicht. sobald er aufgefordert wird von einer person die sich um
leib und leben betrot fuehlt ,  MUSS er einschreiten ob er will oder
nicht, ansonsten kann jeder hansbampek eine dienstaufsichtsbeschwerde
schreiben die sich der richter dann an die krawatte haengen kann. leute
lasst die kirche im dorf auch mit den paar euro fuenfzig, ich habe eine
voll rechtsschutzversicherung und brauche keine mehr. ich denke die hat
bereits jeder oder fast jeder von uns. 

ich schreibe nochmals in einen reinen wohngebiet hat eine solche
antennenanlage nichts zu suchen, so leid wie mir das als funkamateur tut
aber die gesetzgebung ist so. und wie ich das gelesen habe ist es ein
reines wohngebiet. also ist der nachbar im recht wenn er dagegen
interveniert oder? ich bin auch funkamateur und freue mich ueber jede
antenne, aber nicht wenn die denn mal total ueberladen irgend wo an
nachbars grenze stehen. ich wiederhole mich bei einen FB 53 ist der BP
60 SX bereits ueberladen d.h. die windangrifsflaeche liegt weit ueber
1,5 qm die erlaubt sind bei dem masten. leute nicht immer aus dem bauch
heraus urteilen, auch mal die seite des verwaltungsrichters sehen der
hier in die enge getrieben wird und die suppe nun fuer die bauaemter
ausloeffeln muss weil die warscheinlich gepennt haben genau wie das
bauaufsichtsamt dort vor ort, denn die haetten in einen wohngebiet so
etwas gar nicht zulassen duerfen.

in diesem fall moechte ich meine paar euro fuenfzig gerne spaaren, jan
dir noch mal zur info, schau mal es ist ein link dabei zu der geschichte
wo ein masten umgefallen ist auf nachbars haus bei wind und wetter, die
feuerwehr musste herasufahren und uebles verhindern indem sie dann eben
das ding abgebaut hatten bei wind und sturm und regen. und wenn du so
eine anzeige in der zeitung liest und vorgelegt bekommst, dann werde ich
dich gerne noch einmal fragen wie deine meinung dazu ist!!!!

egal wie ihr das seht, recht muss recht bleiben und wenn gefahr davon
asugeht dann muss der richter eben eine einstweilige anordnung
aussprechen wenn eben so keine einigung zu erziehlen ist. mich wundert
das hier nicht vom bauamt und bauaufsichtsamt steht, denn die haetten
normalerweise mit ins boot gehoert.

tut mir leid jan aber wenn dir so ein ding auf das haus faellt dann
moechte ich dich aber hoeren wie du herumtobst! und nach gerichten und
bauamt schreist! der BP60SX der straerkste aus der baureihe der
angeboten wird kann eben nur 1,5 qm windlast frei tragen nicht mehr! und
der fb 33 hat gerade mal 1,5 qm und wenn dann auch noch ein paar
schuesseln am mast haengen dann ist ja nun alles vorbei. also halte die
fueße still und lese dir die anzeige durch mit dem mast der umgefallen
ist .

vy 73 de ju dl2zae




More information about the RRDXA mailing list