[RRDXA] Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker Wohngebiet

Jan Stadman PA1TT at gmx.net
Thu Oct 13 15:32:51 EDT 2011


Hallo Leute,

Obwohl ich (die Nachtbarn fragen sogar wann der Mast errichte wird) hier auf dem Lande den ergar nicht habe, kann Hanz Jurgen nur zustimmen.

73

Jan  DJ5AN
-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 12 Oct 2011 13:33:28 +0200
> Von: "Hans-Jürgen Bartels" <dl1yff at gmx.de>
> An: Mirko Holte <dj1aa at web.de>
> CC: RRDXA - Reflector <RRDXA at mailman.qth.net>, bcc <bcc at bavarian-contest-club.de>
> Betreff: [bcc] Re: [RRDXA] Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker Wohngebiet

> ja und genau wegen solcher Verwaltungsgerichtsfälle brauchen wir auch
> eine 
> generelle Rechtsschutzregelung bei unserem DARC. Man ist heutzutage gegen
> nichts 
> mehr sicher. Jeder Funkamateur kann inzwischen von jedem Kretin
> verwaltungsmäßig 
> beklagt werden. Ich hätte nichts dagegen, die paar Euro fuffzig im
> Jahresbeitrag 
> mehr zu bezahlen, wenn ich mich auf diesem Wege auch wehren kann.
> 
> 73
> de Hans-Jürgen, DL1YFF
> 
> 
> 
> 
> 
> On 12.10.2011 10:04, Mirko Holte wrote:
> > !!! Zur Info was gerade in Osnabrück abgelaufen ist !!!
> >
> > Stadt Osnabrück muss sofort einschreiten:
> >
> > Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in
> Osnabrücker Wohngebiet
> > Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass
> > eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateur-Funkantennenanlage in
> > einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Ein Nachbar hatte
> geklagt.
> >
> > Das Verwaltungsgericht hat einen Amateurfunker in die Schranken
> gewiesen.
> >
> > Die bis auf 18,50 Meter ausfahrbare Antenne ist auf einem
> Stahlgittermasten
> > montiert und besteht im Wesentlichen aus zwei Parabol- und fünf
> längeren
> > Stabantennen.
> > Die Anlage sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht
> vereinbar,
> > heißt es in dem Urteil vom 16. September 2011, das das
> Verwaltungsgericht
> > am Dienstag veröffentlichte. Das Antennenfeld überrage die
> Wohnhäuser und
> > die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich
> angelegten
> > Gärten der Grundstücke. Es bilde einen Fremdkörper im dortigen
> Wohngebiet
> > und dominiere es in unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde sei
> > der Kläger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darüber hinaus werde
> die
> > Wohnqualität des Kläger-Grundstückes durch die Antennenanlage
> in
> > unzumutbarer
> > Weise beeinträchtigt, weil die flächig erscheinenden Antennen
> wegen ihres
> > nur
> > sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rund 4,30
> Meter)
> > und ihrer Höhe von mindestens 10 Metern extrem bedrohlich und
> erdrückend
> > wirkten. (Aktenzeichen: 2 A 70/08).
> >
> > Aufgrund des zusätzlich gestellten Antrages des Klägers, bereits
> vorläufig
> > Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht die Stadt Osnabrück
> verpflichtet, den
> > Betreibern der Antennenanlage umgehend unter Anordnung der sofortigen
> > Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzüglich bis zum Eintritt der
> > Rechtskraft
> > des Urteiles bis auf den Erdboden abzuklappen
> > (Beschluss vom 28. September 2011, Aktenzeichen: 2 B 18/10).
> >
> > Quelle:
> >
> http://www.noz.de/lokales/57898377/gericht-verbietet-bedrohliche-riesenantennen-in-osnabruecker-wohngebiet
> >
> >
> >
> >
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