[RRDXA] [bcc] Gericht verbietet ?bedrohliche Riesenantennen? in Osnabrücker Wohngebiet
dg3fk at freenet.de
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Wed Oct 12 05:28:25 EDT 2011
Hi Mirko,
das ist ein Problem mit einem "REINEN WOHNGEBIET".
Deswegen hatten meine Nachbarn ja auch versucht unser
Wohngebiet in ein "reines Wohngebiet" umzuwandeln zu lassen.
Damit die nach >20 Jahren bestehende, aber nun plötzlich böse Antenne, verschwinden sollte!
btw. mich wundert es, das er überhaupt eine Baugenehmigung von der Stadt bekommen hatte.
vy 73 de Tom
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Mirko Holte
> Gesendet: Wed. 12.10.2011 10:04
> An: RRDXA - Reflector , bcc
>
> Betreff: [bcc] Gericht verbietet ?bedrohliche Riesenantennen? in Osnabrücker Wohngebiet
>
> !!! Zur Info was gerade in Osnabrück abgelaufen ist !!!
>
> Stadt Osnabrück muss sofort einschreiten:
>
> Gericht verbietet ?bedrohliche Riesenantennen? in Osnabrücker
> Wohngebiet
> Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass
> eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateur-Funkantennenanlage
> in
> einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Ein Nachbar hatte
> geklagt.
>
> Das Verwaltungsgericht hat einen Amateurfunker in die Schranken
> gewiesen.
>
> Die bis auf 18,50 Meter ausfahrbare Antenne ist auf einem
> Stahlgittermasten
> montiert und besteht im Wesentlichen aus zwei Parabol- und fünf
> längeren
> Stabantennen.
> Die Anlage sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht
> vereinbar,
> heißt es in dem Urteil vom 16. September 2011, das das
> Verwaltungsgericht
> am Dienstag veröffentlichte. Das Antennenfeld überrage die
> Wohnhäuser und
> die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich
> angelegten
> Gärten der Grundstücke. Es bilde einen Fremdkörper im dortigen
> Wohngebiet
> und dominiere es in unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde
> sei
> der Kläger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darüber hinaus werde
> die
> Wohnqualität des Kläger-Grundstückes durch die Antennenanlage in
> unzumutbarer
> Weise beeinträchtigt, weil die flächig erscheinenden Antennen wegen
> ihres
> nur
> sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rund 4,30
> Meter)
> und ihrer Höhe von mindestens 10 Metern extrem bedrohlich und
> erdrückend
> wirkten. (Aktenzeichen: 2 A 70/08).
>
> Aufgrund des zusätzlich gestellten Antrages des Klägers, bereits
> vorläufig
> Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht die Stadt Osnabrück
> verpflichtet, den
> Betreibern der Antennenanlage umgehend unter Anordnung der sofortigen
> Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzüglich bis zum Eintritt der
> Rechtskraft
> des Urteiles bis auf den Erdboden abzuklappen
> (Beschluss vom 28. September 2011, Aktenzeichen: 2 B 18/10).
>
> Quelle:
> http://www.noz.de/lokales/57898377/gericht-verbietet-bedrohliche-riesenantennen-in-osnabruecker-wohngebiet
>
>
>
>
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