[RRDXA] Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker Wohngebiet

Hans-Jürgen Bartels dl1yff at gmx.de
Wed Oct 12 07:33:28 EDT 2011


ja und genau wegen solcher Verwaltungsgerichtsfälle brauchen wir auch eine 
generelle Rechtsschutzregelung bei unserem DARC. Man ist heutzutage gegen nichts 
mehr sicher. Jeder Funkamateur kann inzwischen von jedem Kretin verwaltungsmäßig 
beklagt werden. Ich hätte nichts dagegen, die paar Euro fuffzig im Jahresbeitrag 
mehr zu bezahlen, wenn ich mich auf diesem Wege auch wehren kann.

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de Hans-Jürgen, DL1YFF





On 12.10.2011 10:04, Mirko Holte wrote:
> !!! Zur Info was gerade in Osnabrück abgelaufen ist !!!
>
> Stadt Osnabrück muss sofort einschreiten:
>
> Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker Wohngebiet
> Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass
> eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateur-Funkantennenanlage in
> einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Ein Nachbar hatte geklagt.
>
> Das Verwaltungsgericht hat einen Amateurfunker in die Schranken gewiesen.
>
> Die bis auf 18,50 Meter ausfahrbare Antenne ist auf einem Stahlgittermasten
> montiert und besteht im Wesentlichen aus zwei Parabol- und fünf längeren
> Stabantennen.
> Die Anlage sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht vereinbar,
> heißt es in dem Urteil vom 16. September 2011, das das Verwaltungsgericht
> am Dienstag veröffentlichte. Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und
> die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich angelegten
> Gärten der Grundstücke. Es bilde einen Fremdkörper im dortigen Wohngebiet
> und dominiere es in unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde sei
> der Kläger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darüber hinaus werde die
> Wohnqualität des Kläger-Grundstückes durch die Antennenanlage in
> unzumutbarer
> Weise beeinträchtigt, weil die flächig erscheinenden Antennen wegen ihres
> nur
> sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rund 4,30 Meter)
> und ihrer Höhe von mindestens 10 Metern extrem bedrohlich und erdrückend
> wirkten. (Aktenzeichen: 2 A 70/08).
>
> Aufgrund des zusätzlich gestellten Antrages des Klägers, bereits vorläufig
> Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht die Stadt Osnabrück verpflichtet, den
> Betreibern der Antennenanlage umgehend unter Anordnung der sofortigen
> Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzüglich bis zum Eintritt der
> Rechtskraft
> des Urteiles bis auf den Erdboden abzuklappen
> (Beschluss vom 28. September 2011, Aktenzeichen: 2 B 18/10).
>
> Quelle:
> http://www.noz.de/lokales/57898377/gericht-verbietet-bedrohliche-riesenantennen-in-osnabruecker-wohngebiet
>
>
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