[RRDXA] [bcc] Gericht verbietet bedrohliche Riesenantennen in Osnabrücker Wohngebiet

Friedrich Littmann dl7on.1 at T-Online.de
Wed Oct 12 05:46:00 EDT 2011


Hallo 

in wiefern ein Gericht für eine bereits genehmigte Anlage
einen Abriss verfügen kann, weis ich nicht. 
Es kann aber nicht sein, dass von vorne herein Rechtsmittel
ausgeschlossen werden. Also erst mal abreißen, dann weiter klagen.
Da von der Anlage keine Gefahr für das Umfeld besteht,
wäre das nicht Verhältnismäßig.

Es ist auch wichtig wie die Stadt Osnabrück sich verhält,
weil sie aus meiner Sicht Schadensersatz leisten muss
wenn sie den Abriss verfügt.
Mir wurde vor längerer Zeit auch in der ersten Instanz der Bau der Antenne
verboten. Mit den gleichen Gründen!
Das OVG hat dem Urteil der ersten Instanz sehr deutlich widersprochen.

Ich empfehle einen guten Anwalt im Verwaltungs- und Baurecht
und das sehr schnell!

73 Fritz
DL7ON



"Mirko Holte" <dj1aa at web.de> schrieb:
> !!! Zur Info was gerade in Osnabrück abgelaufen ist !!!
> 
> Stadt Osnabrück muss sofort einschreiten:
> 
> Gericht verbietet 
bedrohliche Riesenantennen
 in Osnabrücker Wohngebiet
> Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass
> eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateur-Funkantennenanlage in
> einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Ein Nachbar hatte geklagt.
> 
> Das Verwaltungsgericht hat einen Amateurfunker in die Schranken gewiesen.
> 
> Die bis auf 18,50 Meter ausfahrbare Antenne ist auf einem Stahlgittermasten
> montiert und besteht im Wesentlichen aus zwei Parabol- und fünf längeren 
> Stabantennen.
> Die Anlage sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht vereinbar,
> heißt es in dem Urteil vom 16. September 2011, das das Verwaltungsgericht
> am Dienstag veröffentlichte. Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und
> die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich angelegten
> Gärten der Grundstücke. Es bilde einen Fremdkörper im dortigen Wohngebiet
> und dominiere es in unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde sei
> der Kläger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darüber hinaus werde die
> Wohnqualität des Kläger-Grundstückes durch die Antennenanlage in 
> unzumutbarer
> Weise beeinträchtigt, weil die flächig erscheinenden Antennen wegen ihres 
> nur
> sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rund 4,30 Meter)
> und ihrer Höhe von mindestens 10 Metern extrem bedrohlich und erdrückend
> wirkten. (Aktenzeichen: 2 A 70/08).
> 
> Aufgrund des zusätzlich gestellten Antrages des Klägers, bereits vorläufig
> Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht die Stadt Osnabrück verpflichtet, den
> Betreibern der Antennenanlage umgehend unter Anordnung der sofortigen
> Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzüglich bis zum Eintritt der 
> Rechtskraft
> des Urteiles bis auf den Erdboden abzuklappen
> (Beschluss vom 28. September 2011, Aktenzeichen: 2 B 18/10).
> 
> Quelle:
> http://www.noz.de/lokales/57898377/gericht-verbietet-bedrohliche-riesenantennen-in-osnabruecker-wohngebiet
> 
> 
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