[RRDXA] [bcc] Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker Wohngebiet
Jörg Fennen Farn-Computer
joerg.fennen at farn-computer.de
Wed Oct 12 04:30:10 EDT 2011
Was mir einfällt, ab 10 Meter ist es ja Bau Genehmigungs Plfichtig, das
heist eingentlich müsste der Nachbar mit unterschrieben haben, wenn er an
der Grundstückgrenze wohnt, oder er ist später dazugezogen und hatt das
Grundstück gekauft dann müsste der Vorbesitzer unterschrieben haben, wäre
dann wohl Bestandsschutz. Ab zum Bauamt und sich die Info holen.
Ich würde in zweite Instanz gehen, meistens gewinnt man die , vllt kann der
DARC hier helfen.!! und einen anderen RA nehmen.
73 Jörg
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Sent: Wednesday, October 12, 2011 10:04 AM
Subject: [bcc] Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker
Wohngebiet
> !!! Zur Info was gerade in Osnabrück abgelaufen ist !!!
>
> Stadt Osnabrück muss sofort einschreiten:
>
> Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker Wohngebiet
> Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass
> eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateur-Funkantennenanlage in
> einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Ein Nachbar hatte geklagt.
>
> Das Verwaltungsgericht hat einen Amateurfunker in die Schranken gewiesen.
>
> Die bis auf 18,50 Meter ausfahrbare Antenne ist auf einem
> Stahlgittermasten
> montiert und besteht im Wesentlichen aus zwei Parabol- und fünf längeren
> Stabantennen.
> Die Anlage sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht vereinbar,
> heißt es in dem Urteil vom 16. September 2011, das das Verwaltungsgericht
> am Dienstag veröffentlichte. Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und
> die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich angelegten
> Gärten der Grundstücke. Es bilde einen Fremdkörper im dortigen Wohngebiet
> und dominiere es in unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde sei
> der Kläger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darüber hinaus werde die
> Wohnqualität des Kläger-Grundstückes durch die Antennenanlage in
> unzumutbarer
> Weise beeinträchtigt, weil die flächig erscheinenden Antennen wegen ihres
> nur
> sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rund 4,30 Meter)
> und ihrer Höhe von mindestens 10 Metern extrem bedrohlich und erdrückend
> wirkten. (Aktenzeichen: 2 A 70/08).
>
> Aufgrund des zusätzlich gestellten Antrages des Klägers, bereits vorläufig
> Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht die Stadt Osnabrück verpflichtet, den
> Betreibern der Antennenanlage umgehend unter Anordnung der sofortigen
> Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzüglich bis zum Eintritt der
> Rechtskraft
> des Urteiles bis auf den Erdboden abzuklappen
> (Beschluss vom 28. September 2011, Aktenzeichen: 2 B 18/10).
>
> Quelle:
> http://www.noz.de/lokales/57898377/gericht-verbietet-bedrohliche-riesenantennen-in-osnabruecker-wohngebiet
>
>
>
>
>
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