RE: [RRDXA] [bcc] tiefgreifende Aenderungen zur Amateurfunkverordnung (fwd)

Mirko Holte DJ1AA at web.de
Wed May 3 10:52:50 EDT 2006


Hallo zusammen,

RE:   BMWi: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung...


[DJ1AA Statement eines 6m und Contest Aktiven]

Also mich persönlich beschäftigen die folgenden Punkte..:
Mein Vorschlag dazu siehe direkt dahinter.

----------------------------
RE:
>
>* Erweiterung des zugewiesenen Frequenzbereichs 7000 bis 7100 kHz um weitere 100 kHz auf 7.200 kHz auf sekundärer >Basis mit einer Ausgangsleistung von 250 W PEP.
>

Die Erweiterung ist ja sehr willkommen, aber sind wir da wieder "Alleinreiter" in Sachen
Leistungsbegrenzung auf 250W PEP ?
Mein Vorschlag: Volle Leistung, 750W auf sekundärer Basis bis zum Jahre X wenn dann der letzte
Rundfunksender abgezogen ist, dann Wechsel zur primären Basis.

------------------------------
RE:
>
>    * Allgemeine Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz für die Zeugnisklasse A, vorgesehen sind allerdings diverse >Auflagen, u. a. die Anzeigepflicht solcher Ama-teurfunkstellen.
>

6m für alle Klasse A ist OK. Bin seit Jahren auf 6m QRV und gönne es
allen die sich für das Magic Band interessieren. Was dann aber  "diverse
Auflagen" angeht würde ich gerne mehr wissen wollen. Mein Zusatz
zu dem Punkt fehlt allerdings: Volle Leistung auch für DL Amateure.
Weg mit der 20 Watt ERP Sperre. Wenn EU Nachbarstaaten um DL herum
teilweise bis 1KW auch über CEPT Lizenz erlauben und es keine Probleme gibt, 
warum soll das in DL so schlimm sein mit etwas QRO auch auf dem Band. Ich 
interessiere mich sehr für 6m EME, aber so etwas geht natürlich nicht mit 
Mickileistung. 

-------------------------------------
RE:
>
>  * Aufhebung des Contestverbotes im 160m-Band.
>

Seit wann gibt es ein Contestverbot auf 160m ? Ist mir völlig unbekannt.
Zumindest dürfen wir schon länger 750W im unteren Bereich des 160m
Bandes und dort ist auch Contest erlaubt. Ich würde es lieber eine
*Erweiterung des Contestbereich auf 160m* nennen. Damit sollte meiner
Meinung nach aber auch eine erlaubte Leistungserhöhung auf den neuen
160m Contest Bereichen verbunden sein. Gleiches Recht für alle EU Bürger..
im Rahmen CEPT.

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Vielleicht läßt sich da ja noch etwas in der Richtung bewegen.


Mit vielen Grüßen


Mirko, DJ1AA



-----Original Message-----
Date: Wed,  3 May 2006 15:59:18 +0200
Subject: [RRDXA] [bcc] tiefgreifende Aenderungen zur Amateurfunkverordnung (fwd)
From: Werner Maier 
To: rrdxa at mailman.qth.net

Zur Info.
gerade durch einen Hinweis von DK9VZ auf dem darc-Server gefunden.

<http://service.darc.de/voinfo/vor2006-18.html>
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   03.05.2006

erstellt von: Dr. Walter Schlink, DL3OAP, und Christina Hildebrandt, DO1JUR
verteilt von: Sekretariat Jur. VBB ? Frau Stackebrandt

Der Vorstand informiert zum Thema:

BMWi: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung

Mit Schreiben vom 28.04.2006 an den Vorsitzenden des Rundes Tisches Amateurfunk (RTA) bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den RTA um eine Stellungnahme zum 
Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkver-ordnung vom 15.02.2005. Gleichzeitig bittet das Ministerium darum, den Entwurf der breiten 
Amateurfunk-Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Der Entwurf der Änderungsverordnung ist hiermit beigefügt, ebenfalls die Begründung für die Änderungsverordnung samt der bereinigten Fassung des Entwurfs der AFuV-neu. Als 
Begründung für die Änderungsverordnung werden die Umsetzung von Empfehlungen der CEPT betreffend der Einführung der sogenannten Einsteigerzeugnisklasse zur gegensei-tigen 
Anerkennung sowie die Umsetzung von Bestimmungen der Frequenzbereichszu-weisungsplanverordnung angegeben.

Hier vorab die Höhepunkte der vorgesehenen Neuregelungen:

    * Umsetzung der CEPT-Empfehlung (05)06 sowie des ERC-Reports 32 der CEPT, wonach die Einsteigerklasse einen beschränkten Kurzwellenzugang (160m-, 80m-, 15m- und 10m-Band), mit 
einer max. Ausgangsleistung von 75 W PEP er-halten soll.
    * Nachweis von Grundzügen von Kenntnissen für den Erwerb der Zeugnisklasse E reichen nur noch für den Bereich der Technik. Detailliertere Kenntnisse werden dagegen im Bereich 
des Betriebs und der Vorschriften verlangt.
    * Zusatzprüfung zum Erwerb der Zeugnisklasse A also nur im Technikbereich.
    * Das Anzeigeverfahren für die Zeugnisklasse E richtet sich künftig ebenfalls nach den Vorschriften der BEMFV, d. h. Anzeige gegenüber der BNetzA bei ortsfesten 
Amateurfunkstellen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 W und mehr.
    * Erweiterung des zugewiesenen Frequenzbereichs 7000 bis 7100 kHz um weitere 100 kHz auf 7.200 kHz auf sekundärer Basis mit einer Ausgangsleistung von 250 W PEP.
    * Allgemeine Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz für die Zeugnisklasse A, vorgesehen sind allerdings diverse Auflagen, u. a. die Anzeigepflicht solcher Ama-teurfunkstellen.
    * Aufhebung des Contestverbotes im 160m-Band.
    * Aufhebung der Leistungsbeschränkung im Frequenzteilbereich 1260 bis 1263 MHz (Amateurfunk über Satelliten).
    * Erhöhung der Ausgangsleistung für Klasse E auf 75 W PEP im 2m- und 70cm-Band sowie auf 5 W PEP im 10 GHz-Band.

Für die Stellungnahme wird vom BMWi eine Frist bis Ende Mai gesetzt. Wir bitten daher die Funkamateure und Ehrenamtsträger um Eingaben für die Stellungnahme bis Don-nerstag, den 
18.05.2006.

Die Änderungsverordnung soll voraussichtlich Anfang Juli in Kraft treten.

Den Entwurf der Änderungsverordnung zur AFuV finden Sie demnächst auch auf den Internetseiten des BMWi, www.bmwi.bund.de unter der Rubrik Wirtschaft - Telekommu-nikation und Post 
- Telekommunikationspolitik - Gesetze zur Telekommunikationspolitik.
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Dipl.-Ing. Univ. Werner Maier
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