[AGCW] QTC der AGCW 41/12 vom 2012-10-08
"Thomas M. Rösner"
dl8aam at gmx.de
Mi Okt 10 10:18:27 EDT 2012
-------- Original-Nachricht --------
> ... Natürlich können Bandpläne der IARU oder des DARC oder
> anderer Organisationen nur Empfehlungen sein, da diese Organisationen
> keine Gesetzgeber sind. ...
Nur als Hintergrund: Es gibt Länder, die in ihre AFU-Gesetzgebung
den Passus, dass die IARU-Bandpläne in ihrer jeweils aktuellen
Fassung einzuhalten sind, eingefügt haben. Dann sind sie Gesetz.
Ähnliche Regelungen gibt es auch in deutschen Gesetzeswerken (inkl.
Verordnungen etc.) [z.B. oft in umwelttechnischen Bereichen], wo im
Gesetz (inkl. Verordnungen) erklärt wird, dass z.B. die DIN Norm 123
gilt. "DIN Normen" sind vom Prinzip auch nichts anderes Regeln von
"irgendweiner privaten Vereinigung".
Beispielsweise auch so im Waffenrecht, dort wird auch vom Gesetzgeber
gefordert, dass die Sportordnungen (hier "Bandpläne", "Contestausschreibungen" etc.) der vom Staat anerkannten Sportverbände
(hier "DARC", "IARU") einzuhalten sind.
In diesen speziellen Fall müssen die Sportverbände sogar ihre
Sportordnungen vorher dem Bundesverwaltungsamt zur Genehmigung
vorlegen. Dort definieren dann, hoffentlich nicht ganz so fachfremde
Verwaltungsbeamte (oder -angestellte), was für den Sportler sportlich ist oder auch nicht - wieviel Schuß pro Scheibe in welcher Zeit im Wettbewerb XYZ abgegeben werden müssen, um 'sportlich genug' ist).
Die genehmigten Sportordnungen werden dann auf der Webseite des BVA
veröffentlicht und haben dann "Gesetzescharakter"
http://www.bva.bund.de/cln_235/nn_2158708/DE/Aufgaben/Abt__III/OeffentlicheSicherheitAuslaender/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Download/dsb__sportordnungen.html?__nnn=true
Dort findet man sowas wie die "Biathlon-Sportordnung des Deutschen
Skiverbandes", dies "Sportordnung des Deutschen Schützenbundes" oder
die "Schießsportordnung des Bayerischen Soldatenbundes von 1874 e.V."
etc. etc.
Die Frage ist nur, wollen wir das wirklich auch hier haben?
Man stelle sich nur vor, die amerikanische CQ müsste sich beim BVA
die Ausschreibung zum CQWW genehmigen lassen, damit deutsche Teilnehmer
von deutschen Boden aus auch daran teilnehmen dürften...hi
73,. Tom - DL8AAM