[AGCW] Einbindung von ortsfesten Amateurfunkstellen in das Standortverfahren

Michael Straub, DF4WX, OE1EES agcw at micha.st
So Feb 7 10:14:38 EST 2010


> Bitte dran denken, dass es hier um einen STANDORT Bescheinigung geht,
> nicht um einen "Zusatz" zur Liz.  Entscheidend ist das errichten und
> betreiben einer ortsfesten Funkstelle, nicht die Tatsache, dass ein
> Funkamateur in dem Haus wohnt.

Hallo Olaf,

schon klar. Diesen Denkfehler macht aber doch die Behörde: Uns
Funkamateuren wird pauschal unterstellt, wir würden unsere Hausaufgaben
nicht machen. Tun wir aber. 40% ist in der Tat eine gewaltige Zahl,
jedenfalls wenn ich das mit den Zahlen in unserem OV vergleiche.

Leider wird das (scheinbare) Problem mit einer technischen Lösung
angegangen, anstatt den Verantwortlichen einfach einmal klarzumachen,
dass die Behauptungen haltlos sind.

Wir werden hier unter einen Generalverdacht gestellt, deshalb arbeitet
man an Mitteln, "um die Akzeptanz zu erhöhen". In Wirklichkeit geht es
um den Aufbau einer Datenbank mit personenbezogenen Daten, für die mit
Sicherheit die nötigen Vorgaben (Exakte Definition des Zwecks,
Datenschutzerklärung) nicht vorliegen.

Viele Grüße
Micha