[AGCW] Anzeigepflicht für private Funkanlagen

S. Uschner S.Uschner at t-online.de
Di Mär 17 08:04:00 EDT 2009


Nach Förderung des Biodiesels mit der Folge der verstärkten Abholzung des Regenwaldes, dem Verbot der Glühlampe und des damit verbundenen Einsatzes von Energiesparlampen mit zumindest zweifelhafter Ökobilanz kann mich das "Neue aus der Anstalt" auch nicht mehr schockieren.
(Wie ansteckend ist eigentlich Rinderwahn?)
 
Steffen, DJ5NN

 "Dr. Detlef Petrausch" <mailto:dl7ndf at t-online.de> schrieb:
> Moin zusammen,
> 
> Die Bundesregierung plant nach dem Scheiten des sog. 
> "Umweltgesetzbuches" Einzelgesetze in den Bundestag einzubringen.
> Der neue Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung der Regelungen auf private 
> Funkanlagen vor. Auf Grundlage des § 23 BImSchG
> sind folgende Informationspflichten auf Verordnungsebene geplant:
> 
> 1) Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Funkanlage.
> 2) Pflicht zur Anzeige einer wesentlichen Änderung einer Funkanlage, 
> einen Monat im Voraus.
> 3) Anzeigepflicht aller Anlagen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz.
> 4) Keine Begrenzung auf Leistungen grösser 10 W EIPR.
> 
> Detlef, DL7NDF
> 
>