[AGCW] Anzeigepflicht für private Funkanlagen

Roland "Ron"Guenther ron at dl5cl.de
Di Mär 17 12:06:58 EDT 2009


Hallo OM´s
wie mir das bekannt ist, das war die Praxis in der ex DDR....dort gab es ein 
übertiebenes Sicherheitsverständnis um solche Dinge.
Was ist es heute....auf alle Fälle ein Tätigkeitsnachweis für die 
Bürokratie...
Das wirkt dem Amateurfunk als Experimentalfunk voll entgegen.
Zur Not müssen wir alle eine Sternfahrt nach Berlin machen um diesen Leute 
mal zu zeigen wer wir sind....
man sollte sich ein Beispiel an den Leuten in Frankreich nehmen...
die sind gleich mal auf der Straße und bekunden lautstark ihre  Rechte.

73 es cwfe Ron, DL5CL ex Y21UH


----- Original Message ----- 
From: "Dr. Detlef Petrausch" <dl7ndf at t-online.de>
To: "AGCW - Liste" <agcw at mailman.qth.net>
Sent: Tuesday, March 17, 2009 12:47 PM
Subject: [AGCW] Anzeigepflicht für private Funkanlagen


Moin zusammen,

Die Bundesregierung plant nach dem Scheiten des sog.
"Umweltgesetzbuches" Einzelgesetze in den Bundestag einzubringen.
Der neue Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung der Regelungen auf private
Funkanlagen vor. Auf Grundlage des § 23 BImSchG
sind folgende Informationspflichten auf  Verordnungsebene geplant:

1) Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Funkanlage.
2) Pflicht zur Anzeige einer wesentlichen Änderung einer Funkanlage,
einen Monat im Voraus.
3) Anzeigepflicht aller Anlagen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz.
4) Keine Begrenzung auf Leistungen grösser 10 W EIPR.

Detlef, DL7NDF



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