[AGCW] Anzeigepflicht für private Funkanlagen

Dr. Detlef Petrausch dl7ndf at t-online.de
Di Mär 17 07:47:47 EDT 2009


Moin zusammen,

Die Bundesregierung plant nach dem Scheiten des sog. 
"Umweltgesetzbuches" Einzelgesetze in den Bundestag einzubringen.
Der neue Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung der Regelungen auf private 
Funkanlagen vor. Auf Grundlage des § 23 BImSchG
sind folgende Informationspflichten auf  Verordnungsebene geplant:

1) Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Funkanlage.
2) Pflicht zur Anzeige einer wesentlichen Änderung einer Funkanlage, 
einen Monat im Voraus.
3) Anzeigepflicht aller Anlagen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz.
4) Keine Begrenzung auf Leistungen grösser 10 W EIPR.

Detlef, DL7NDF