[RRDXA] [bcc] Gericht verbietet bedrohliche Riesenantennen in Osnabrücker Wohngeb...

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Wed Oct 12 11:11:04 EDT 2011


Grundsatzfrage aus meiner Sicht:
 
Genehmigt ist genehmigt. Man kann nicht auf der Grundlage von Sachten  
erteilte Genehmigungen nach Gutsherrenart zurückziehen, nur weil jemand irgend  
etwas subjektiv nicht schön findet.
 
Auch wurde eine Bedrohung oder Gefahr sachlich nicht nachgewiesen - es  
wurden lediglich subjektive Empfindungen geäußert.
 
Da müßten höchsten NEUE grundlegende Dinge sich ergeben haben (z. B. die  
Wirksamkeistvoraussetzungen, die zu der Genehmigung geführt haben, nicht mehr 
 vorliegen).
 
Auch wäre Bestandsrechtsdrage einer anwaltlichen Prüfung zu  unterziehen.
 
Aus meiner Sicht sehr dünnes Eis für den Nachbarn.
 
73, Günter, DL5YYM


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