[RRDXA] [bcc] Gericht verbietet bedrohliche Riesenantennen in Osnabrücker Wohngeb...
Dl5yym at aol.com
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Wed Oct 12 11:11:04 EDT 2011
Grundsatzfrage aus meiner Sicht:
Genehmigt ist genehmigt. Man kann nicht auf der Grundlage von Sachten
erteilte Genehmigungen nach Gutsherrenart zurückziehen, nur weil jemand irgend
etwas subjektiv nicht schön findet.
Auch wurde eine Bedrohung oder Gefahr sachlich nicht nachgewiesen - es
wurden lediglich subjektive Empfindungen geäußert.
Da müßten höchsten NEUE grundlegende Dinge sich ergeben haben (z. B. die
Wirksamkeistvoraussetzungen, die zu der Genehmigung geführt haben, nicht mehr
vorliegen).
Auch wäre Bestandsrechtsdrage einer anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.
Aus meiner Sicht sehr dünnes Eis für den Nachbarn.
73, Günter, DL5YYM
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