[RRDXA] [bcc] Re: Gericht verbietet ?bedrohliche Riesenantennen? in Osnabrücker Wohngebiet

dg3fk at freenet.de dg3fk at freenet.de
Wed Oct 12 08:18:42 EDT 2011


Spätestens, wenn die "lieben" Nachbarn spitz kriegen, das sie per UIG 
auch an die gesamte BEMFV des Funkamateurs kommen........
Bisher bekamen Sie ja nur das Deckblatt!
Und da findet ein Anwalt bestimmt etwas dran auszusetzen, 
der Anwalt will ja Geld verdienen und Recht haben und Recht bekommen
sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge.

Also ich wäre für die paar Euro fünfzig mehr im Jahr für eine Versicherung.
Realistisch gesehen ist unser gemeinsames Hobby mit DARC Beitrag und
der "Frequenznutzungsgebühr" ja ein recht günstiges Hobby.
Für den Ballettunterricht oder die Reitstunden meiner Töchter gebe ich ein 
vielfaches pro Jahr aus!

73 de Tom DG3FK






> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans-Jürgen Bartels 
> Gesendet: Wed. 12.10.2011 13:33
> An: Mirko Holte 
> Kopie: RRDXA - Reflector , bcc
>
> Betreff: [bcc] Re: [RRDXA] Gericht verbietet ?bedrohliche Riesenantennen? in Osnabrücker Wohngebiet
>
> ja und genau wegen solcher Verwaltungsgerichtsfälle brauchen wir
> auch eine
> generelle Rechtsschutzregelung bei unserem DARC. Man ist heutzutage
> gegen nichts
> mehr sicher. Jeder Funkamateur kann inzwischen von jedem Kretin
> verwaltungsmäßig
> beklagt werden. Ich hätte nichts dagegen, die paar Euro fuffzig im
> Jahresbeitrag
> mehr zu bezahlen, wenn ich mich auf diesem Wege auch wehren kann.
>
> 73
> de Hans-Jürgen, DL1YFF
>
>
>
>
>
> On 12.10.2011 10:04, Mirko Holte wrote:
> > !!! Zur Info was gerade in Osnabrück abgelaufen ist !!!
> >
> > Stadt Osnabrück muss sofort einschreiten:
> >
> > Gericht verbietet â??bedrohliche Riesenantennenâ?? in
> Osnabrücker Wohngebiet
> > Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden,
> dass
> > eine von der Stadt Osnabrück genehmigte
> Amateur-Funkantennenanlage in
> > einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Ein Nachbar hatte
> geklagt.
> >
> > Das Verwaltungsgericht hat einen Amateurfunker in die Schranken
> gewiesen.
> >
> > Die bis auf 18,50 Meter ausfahrbare Antenne ist auf einem
> Stahlgittermasten
> > montiert und besteht im Wesentlichen aus zwei Parabol- und fünf
> längeren
> > Stabantennen.
> > Die Anlage sei mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht
> vereinbar,
> > heiÃ?t es in dem Urteil vom 16. September 2011, das das
> Verwaltungsgericht
> > am Dienstag veröffentlichte. Das Antennenfeld überrage die
> Wohnhäuser und
> > die als Au�enwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich
> angelegten
> > Gärten der Grundstücke. Es bilde einen Fremdkörper im
> dortigen Wohngebiet
> > und dominiere es in unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde
> sei
> > der Kläger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darüber hinaus
> werde die
> > Wohnqualität des Kläger-Grundstückes durch die
> Antennenanlage in
> > unzumutbarer
> > Weise beeinträchtigt, weil die flächig erscheinenden Antennen
> wegen ihres
> > nur
> > sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rund
> 4,30 Meter)
> > und ihrer Höhe von mindestens 10 Metern extrem bedrohlich und
> erdrückend
> > wirkten. (Aktenzeichen: 2 A 70/08).
> >
> > Aufgrund des zusätzlich gestellten Antrages des Klägers,
> bereits vorläufig
> > Abhilfe zu schaffen, hat das Gericht die Stadt Osnabrück
> verpflichtet, den
> > Betreibern der Antennenanlage umgehend unter Anordnung der
> sofortigen
> > Vollziehung aufzugeben, die Anlage unverzüglich bis zum Eintritt
> der
> > Rechtskraft
> > des Urteiles bis auf den Erdboden abzuklappen
> > (Beschluss vom 28. September 2011, Aktenzeichen: 2 B 18/10).
> >
> > Quelle:
> >
> http://www.noz.de/lokales/57898377/gericht-verbietet-bedrohliche-riesenantennen-in-osnabruecker-wohngebiet
> >
> >
> >
> >
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>
> -----Ursprüngliche Nachricht Ende-----




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