[RRDXA] [bcc] tiefgreifende Aenderungen zur Amateurfunkverordnung
(fwd)
Werner Maier
werner at maiers.de
Wed May 3 09:59:18 EDT 2006
Zur Info.
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<http://service.darc.de/voinfo/vor2006-18.html>
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03.05.2006
erstellt von: Dr. Walter Schlink, DL3OAP, und Christina Hildebrandt, DO1JUR
verteilt von: Sekretariat Jur. VBB ? Frau Stackebrandt
Der Vorstand informiert zum Thema:
BMWi: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung
Mit Schreiben vom 28.04.2006 an den Vorsitzenden des Rundes Tisches Amateurfunk (RTA) bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den RTA um eine Stellungnahme zum
Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkver-ordnung vom 15.02.2005. Gleichzeitig bittet das Ministerium darum, den Entwurf der breiten
Amateurfunk-Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Der Entwurf der Änderungsverordnung ist hiermit beigefügt, ebenfalls die Begründung für die Änderungsverordnung samt der bereinigten Fassung des Entwurfs der AFuV-neu. Als
Begründung für die Änderungsverordnung werden die Umsetzung von Empfehlungen der CEPT betreffend der Einführung der sogenannten Einsteigerzeugnisklasse zur gegensei-tigen
Anerkennung sowie die Umsetzung von Bestimmungen der Frequenzbereichszu-weisungsplanverordnung angegeben.
Hier vorab die Höhepunkte der vorgesehenen Neuregelungen:
* Umsetzung der CEPT-Empfehlung (05)06 sowie des ERC-Reports 32 der CEPT, wonach die Einsteigerklasse einen beschränkten Kurzwellenzugang (160m-, 80m-, 15m- und 10m-Band), mit
einer max. Ausgangsleistung von 75 W PEP er-halten soll.
* Nachweis von Grundzügen von Kenntnissen für den Erwerb der Zeugnisklasse E reichen nur noch für den Bereich der Technik. Detailliertere Kenntnisse werden dagegen im Bereich
des Betriebs und der Vorschriften verlangt.
* Zusatzprüfung zum Erwerb der Zeugnisklasse A also nur im Technikbereich.
* Das Anzeigeverfahren für die Zeugnisklasse E richtet sich künftig ebenfalls nach den Vorschriften der BEMFV, d. h. Anzeige gegenüber der BNetzA bei ortsfesten
Amateurfunkstellen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 W und mehr.
* Erweiterung des zugewiesenen Frequenzbereichs 7000 bis 7100 kHz um weitere 100 kHz auf 7.200 kHz auf sekundärer Basis mit einer Ausgangsleistung von 250 W PEP.
* Allgemeine Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz für die Zeugnisklasse A, vorgesehen sind allerdings diverse Auflagen, u. a. die Anzeigepflicht solcher Ama-teurfunkstellen.
* Aufhebung des Contestverbotes im 160m-Band.
* Aufhebung der Leistungsbeschränkung im Frequenzteilbereich 1260 bis 1263 MHz (Amateurfunk über Satelliten).
* Erhöhung der Ausgangsleistung für Klasse E auf 75 W PEP im 2m- und 70cm-Band sowie auf 5 W PEP im 10 GHz-Band.
Für die Stellungnahme wird vom BMWi eine Frist bis Ende Mai gesetzt. Wir bitten daher die Funkamateure und Ehrenamtsträger um Eingaben für die Stellungnahme bis Don-nerstag, den
18.05.2006.
Die Änderungsverordnung soll voraussichtlich Anfang Juli in Kraft treten.
Den Entwurf der Änderungsverordnung zur AFuV finden Sie demnächst auch auf den Internetseiten des BMWi, www.bmwi.bund.de unter der Rubrik Wirtschaft - Telekommu-nikation und Post
- Telekommunikationspolitik - Gesetze zur Telekommunikationspolitik.
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Dipl.-Ing. Univ. Werner Maier
http://www.maiers.de/
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