[AGCW] Mailingliste, Forum und Gemeinnützigkeit
kai-uwe.hoefs at ewetel.net
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Do Feb 27 10:23:22 EST 2014
Hallo Tom,
> laut §2 der AGCW-Satzung ist Zweck des Vereins, ausschließlich und
> Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus § 52
> Abgabenordnung (AO): „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Der
> Begriff der Allgemeinheit laut AO, die selbstlose Förderung und b)
> gemäß Satzung §7 Absatz 5 unverzüglich eine Mitgliederversammlung
Du kennst aber viele Paragraphen, congrats!
> Denn für einen steuerbegünstigten Verein hat die Aberkennung der
> Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt meist fatale Folgen. Es können
> sich dadurch Steuernachzahlungen in einer Größenordnung ergeben, die
> den Verein finanziell überfordern. Die Folgen können die Insolvenz
> und Auflösung des Vereins und die persönliche Haftung von Vorständen
> sein.
Alles richtig... aber der Deutschlehrer würde "Thema verfehlt"
schreiben. Wer keine Gemeinnützigkeit hat kann sie nicht verlieren.
> Des weiteren fordere ich den Vorstand auf, die Gemeinnützigkeit* der
> AGCW durch einen entsprechenden Bescheid durch das zuständige
> Finanzamt zu belegen.
Das das nicht geht wurde Dir ja schon erklärt ;-)
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Kai
DL1AH
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