[AGCW] Mailingliste, Forum und Gemeinnützigkeit

kai-uwe.hoefs at ewetel.net kai-uwe.hoefs at ewetel.net
Do Feb 27 10:23:22 EST 2014


Hallo Tom,

> laut §2 der AGCW-Satzung ist Zweck des Vereins, ausschließlich und  
> Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus § 52  
> Abgabenordnung (AO): „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Der  
> Begriff der Allgemeinheit laut AO, die selbstlose Förderung und b)  
> gemäß Satzung §7 Absatz 5 unverzüglich eine Mitgliederversammlung

Du kennst aber viele Paragraphen, congrats!

> Denn für einen steuerbegünstigten Verein hat die Aberkennung der  
> Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt meist fatale Folgen. Es können  
> sich dadurch Steuernachzahlungen in einer Größenordnung ergeben, die  
> den Verein finanziell überfordern. Die Folgen können die Insolvenz  
> und Auflösung des Vereins und die persönliche Haftung von Vorständen  
> sein.

Alles richtig... aber der Deutschlehrer würde "Thema verfehlt"  
schreiben. Wer keine Gemeinnützigkeit hat kann sie nicht verlieren.

> Des weiteren fordere ich den Vorstand auf, die Gemeinnützigkeit* der  
> AGCW durch einen entsprechenden Bescheid durch das zuständige  
> Finanzamt zu belegen.

Das das nicht geht wurde Dir ja schon erklärt ;-)

73
Kai
DL1AH



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