[AGCW] Einbindung von ortsfesten Amateurfunkstellen in das Standortverfahren
Dr. Detlef Petrausch
dl7ndf at t-online.de
So Feb 7 05:12:20 EST 2010
Hallo Corny,
das alte Verfahren wird abgelöst. Es sieht auch so aus, daß es für die
schon angezeigten Funkstellen Bestandsschutz geben wird, obwohl mir
nicht recht einleuchtet, wie diese Stationen in das Standortverfahren
eingebracht werden sollen. BNetzA hat keinerlei personelle Resourcen,
die Rechnungen der FA nachzuvollziehen und in xml-Files einzubringen.
Spätestens bei der nächsten Änderung an Deiner Anlage bist Du dann mit
dem neuen Verfahren dabei. Bisher haben, diese Zahl wurde durch BNetzA
bestätigt, etwa 40 % aller Funkamateure eine Selbsterklärung abgegeben.
Das neue Verfahren hat deshalb auch die Aufgabe, die Akzeptanz einer
Selbsterklärung zu erhöhen.
Das Programm ist sehr einfach aufgebaut. Aus der Hauptmaske heraus,
kannst Du beliebig tief einsteigen, mußt es aber nicht. Bist Du z.B. im
Hauptfeld Antennen, kannst Du nach Hersteller und Typ durch Anklicken
Deine Antenne eintragen, Du kannst aber genausogut in ein Feld
verzweigen, das Dir erlaubt NEC-Daten einzulesen. Wenn auch das noch
nicht ausreichend ist stellt das Programm Dir einen Antenneneditor mit
unterlagerten NEC-Programm zur Verfügung. Dann geht's weiter zum
nächsten Punkt im Hauptmenue.......
Wichtig ist, dass Daten aller Funkdienste nach vergleichbaren Kriterien
eingeholt werden. Als Fileformat wurde das *.xml festgelegt.
Das Programm erzeugt, wie schon geschrieben, aus allen Daten ein
xml-File, das per Email an BNetzA gesendet wird. Und auch das ist neu:
der Eingang wird von BNA quittiert. Änderungen an Anlagen sind also sehr
einfach zu behandeln, entweder Du korrigierst einzelne Angaben oder
fügst neue hinzu. Es sieht so aus, als käme das neue Verfahren ohne die
üblichen geometrischen Darstellungen (Hausseite von vorn und von der
Seite, Grundstücksgrenzen, Strassenlage.....) aus. Dafür gibt es bei der
uns vorgestellten Programmoberfläche keine Eingabemöglichkeit.
73 Detlef, DL7NDF
Am 07.02.2010 01:14, schrieb Corny, Df6fR:
> Hallo Detlef,
>
> vielen Dank für die interessante Information! Wenn ich es richtig
> verstehe, dann wird das bisherige Verfahren abgelöst, oder? Wenn man
> dann einfach und schnell per eMail anzeigen könnte, dann würde das auch
> Änderungen und z.B. den Fieldday vereinfachen. Soweit man schon weiß
> was man aufbauen will, hi.
>
> hw?
>
> 73 de Corny, Df6fR
>
> Am Sat, 06 Feb 2010 11:03:36 +0100 schrieb "Dr. Detlef Petrausch"
> <dl7ndf at t-online.de>:
>
>
>> BNetzA nennt folgende Gründe für die geplante Änderung des Anzeigever-
>> fahrens: Das Gutachten hat die Aufgabe, ein vereinfachtes Berechnungs-
>> verfahren für den Nachweis zu schaffen, dass der Schutz von Personen in
>> den von ortsfesten Amateurfunkstellen erzeugten Feldern gewährleistet
>> ist. Mit der bisherigen Selbstauskunft liege zwar eine Erklärung zur
>> Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte vor, eine verbindliche Bewertung
>> der abgegebenen Erklärungen sei aber nicht möglich. Die Einhaltuntg der
>> Personenschutzgrenzwerte könne daher zwar unterstellt, nicht aber
>> bestätigt werden.
>>
>