[AGCW] das neue bimschg

Michael Straub agcw at micha.st
Mi Mär 25 18:01:55 EDT 2009


Guten Abend,

richtig, und auf Seite 26ff lese ich nur etwas von "Unternehmen". Auf 
Seite 30 hingegen, "2. Bürgerinnen und Bürger" lese ich, dass keine 
Informationspflichten neu eingeführt werden sollen, dass vielmehr die 
Daten von der BNetzA an die Landesbehörden übermittelt werden.
Daraus lese ich:
- Keine Pflichten für QRP-ler und DO-Lizenzinhaber, weil auch bisher 
keine Anzeigepflicht besteht.
- Mit der Selbsterklärung ist auch für alle anderen Amateure die 
Informationspflicht erfüllt.

Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass sich für uns Funkamateure wenig 
bis nichts ändert, dass aber nach wie vor die Hersteller, Importeure und 
Händler betroffen sind (Kennzeichnungspflicht, ggf. extremer Aufwand für 
die Zertifizierung).

Viele Grüße, gute Nacht
Micha

Thomas Beiderwieden schrieb:
> lies mal die Begründung, S26ff: 
> http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_begr.pdf
> 
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: agcw-bounces at mailman.qth.net [mailto:agcw-bounces at mailman.qth.net] Im
> Auftrag von Michael(MO) Walther
> Gesendet: Mittwoch, 25. März 2009 22:08
> An: Diskussionsforum der Arbeitsgemeinschaft Telegrafie e.V.
> Betreff: Re: [AGCW] das neue bimschg
> 
> Thomas Beiderwieden schrieb:
>> Hallo Zusammen,
>> "Es ändert sich doch nichts für die Funkamateure!" 
>>
>> Da bin ich mir nicht so sicher. Wenn das stimmt, was Herr Fell sagt, 
>> dann ändert sich wirklich nichts. Wenn man aber die Begründung zum 
>> Gesetz liest, dann findet man dort die gewünschte Klassifizierung: 
>> 9Khz - 300GHz und
>> *alle* Funkanlagen. ....
> 
> 
> Bei:
> §1 Anwendungsbereich
> 
> (1)blabla..Es gilt für:
> 
> 	1. blabla Medizinische Anlagen...
> 	2. blabla ausserhalb der Medizin, soweit: gewerblich oder
> 	   wirtschaftlich...
> 
> Äh, versteh ich da was falsch, das geht uns doch am A.. vorbei, oder?
> Ich betreibe Afu weder aus medizinischen Gründen, noch verdien ich meine
> Brötchen damit.
> Eventuell ist ein AfuLadengeschäft mit Vorführgeräten noch unter 2.
> einzuordnen, aber der Rest??
> 
> Bitte erklärt mir unwissendem Funkamateur, von was ich betroffen werde.
> (mal abgesehen davon, das mir die Regulierungswut des Staatsapparates auf
> den Keks geht..)
> 
> Mo/dd9fj
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