[AGCW] das neue bimschg

Thomas Beiderwieden t at beiderwieden.de
Mi Mär 25 17:41:16 EDT 2009


lies mal die Begründung, S26ff: 
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_begr.pdf

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: agcw-bounces at mailman.qth.net [mailto:agcw-bounces at mailman.qth.net] Im
Auftrag von Michael(MO) Walther
Gesendet: Mittwoch, 25. März 2009 22:08
An: Diskussionsforum der Arbeitsgemeinschaft Telegrafie e.V.
Betreff: Re: [AGCW] das neue bimschg

Thomas Beiderwieden schrieb:
> Hallo Zusammen,
> "Es ändert sich doch nichts für die Funkamateure!" 
> 
> Da bin ich mir nicht so sicher. Wenn das stimmt, was Herr Fell sagt, 
> dann ändert sich wirklich nichts. Wenn man aber die Begründung zum 
> Gesetz liest, dann findet man dort die gewünschte Klassifizierung: 
> 9Khz - 300GHz und
> *alle* Funkanlagen. ....


Bei:
§1 Anwendungsbereich

(1)blabla..Es gilt für:

	1. blabla Medizinische Anlagen...
	2. blabla ausserhalb der Medizin, soweit: gewerblich oder
	   wirtschaftlich...

Äh, versteh ich da was falsch, das geht uns doch am A.. vorbei, oder?
Ich betreibe Afu weder aus medizinischen Gründen, noch verdien ich meine
Brötchen damit.
Eventuell ist ein AfuLadengeschäft mit Vorführgeräten noch unter 2.
einzuordnen, aber der Rest??

Bitte erklärt mir unwissendem Funkamateur, von was ich betroffen werde.
(mal abgesehen davon, das mir die Regulierungswut des Staatsapparates auf
den Keks geht..)

Mo/dd9fj
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