[AGCW] das neue bimschg

Franz Matschl-Uhlig dj2fma at arcor.de
Mo Mär 23 17:38:18 EDT 2009


Moin,

sehe ich das falsch, oder fallen nach diesem geplanten neuen Gesetz 
nicht auch alle
Mobiltelefone (Handies) unter die Anzeigepflicht ?
Ich denke mal, das sind doch auch "private Funkanwendungen" von 0 - 300 
GHz ?

73 de Franz, DF2AR


Dr. Detlef Petrausch schrieb:
> Moin zusammen,
>
> bimschg http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf
>
> Der Gesetzesentwurf wurde am Freitag der letzten Woche im Deutschen 
> Bundestag
> in erster Lesung behandelt und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
> Damit steht fest, daß der Entwurf in der vorliegenden Form vom 
> Bundeskabinett
> beschlossen wurde. Einwände des Bundesministeriums für Wirtschaft und 
> Technologie
> wurden ignoriert. Anhörungen/Stellungsnahmen des RTA hat es nicht gegeben.
> Da das neue Gesetz nur genehmigte Anlagen mit exakt definierten 
> Eigenschaften
> kennt, sehe ich das Recht zum Selbstbau, das Recht zu experimentieren 
> gefährdet.
> Im neuen Gesetz soll die Gültigkeit der Regelungen auf gewerbliche Anlagen
> aufgehoben werden und damit alle privaten Funkanwendungen mit einschliessen.
> Ebenso fällt - nach heutigem Stand - die 10 Watt EIRP Grenze für alle 
> privaten
> Funkanwendungen. Weiterhin wird die Anzeigepflicht von Änderungen an einer
> genehmigten Funkanlage ausgeweitet.
>
>
> 73 Detlef, DL7NDF
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