[AGCW] das neue bimschg
Franz Matschl-Uhlig
dj2fma at arcor.de
Mo Mär 23 17:38:18 EDT 2009
Moin,
sehe ich das falsch, oder fallen nach diesem geplanten neuen Gesetz
nicht auch alle
Mobiltelefone (Handies) unter die Anzeigepflicht ?
Ich denke mal, das sind doch auch "private Funkanwendungen" von 0 - 300
GHz ?
73 de Franz, DF2AR
Dr. Detlef Petrausch schrieb:
> Moin zusammen,
>
> bimschg http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf
>
> Der Gesetzesentwurf wurde am Freitag der letzten Woche im Deutschen
> Bundestag
> in erster Lesung behandelt und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
> Damit steht fest, daß der Entwurf in der vorliegenden Form vom
> Bundeskabinett
> beschlossen wurde. Einwände des Bundesministeriums für Wirtschaft und
> Technologie
> wurden ignoriert. Anhörungen/Stellungsnahmen des RTA hat es nicht gegeben.
> Da das neue Gesetz nur genehmigte Anlagen mit exakt definierten
> Eigenschaften
> kennt, sehe ich das Recht zum Selbstbau, das Recht zu experimentieren
> gefährdet.
> Im neuen Gesetz soll die Gültigkeit der Regelungen auf gewerbliche Anlagen
> aufgehoben werden und damit alle privaten Funkanwendungen mit einschliessen.
> Ebenso fällt - nach heutigem Stand - die 10 Watt EIRP Grenze für alle
> privaten
> Funkanwendungen. Weiterhin wird die Anzeigepflicht von Änderungen an einer
> genehmigten Funkanlage ausgeweitet.
>
>
> 73 Detlef, DL7NDF
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