[AGCW] AM auf 3550

"Thomas M. Rösner" dl8aam at gmx.de
Mon Dez 17 09:48:11 EST 2007


> nicht nur diese Stationen, sondern auch holländische und dänische
> Fischereiboote in USB nutzen diesen inzwischen schönen FREIEN
> Frequenzbereich. 

und diese sind dort vollkommen legal. Da gibt es keine "Gefahr" auf die
man hinweisen muss. Auf 80m gibt es vollkommen legale Zuweisungen,
auch in DL, für Sprechfunkkanäle (auch unter 3600...) für "Schiffsfunk".
Diese durch CW Aktivität (bewusst) zu stören ist absolut illegal. 
Die haben dort die gleichen Rechte wie wir. 
Die waren dort schon seit "immer". Auch zu Zeiten in denen mehr 
losgewesen sein soll. Das kann ich (vom Gefühl her) nicht bestätigen. 
Ich habe eher den Eindruck, dass in den letzten Jahren die Bänder bedeutend
voller geworden sind. Der Konkurenzdruck in Pileups ist teilweise so gross, dass mir mit meiner "kleinen" Anlage einige DXpedis, trotz stundenlangen Rufens und mehr als 20jährigen Pileuperfahrung, entgangen sind. 
Bei vielen Major-DXpedis nehmen selbst nach etlichen Tagen die
Pileups in der "Dichte" nicht ab, was vor 10-15 Jahren oder so in der
Regel noch die Regel war. "Nach einer Woche waren die Smallpistols dran". 
Das hat aber nur wenig mit der hier angeführten Abnahme der 
Pileupdisziplin zu tun, sondern rein an der höheren Anzahl der Mitrufer. 

Zu AM auf 80m, das stimmt! 
Zu 90+x% sind das Surplus-Fans, die uralt, zum Teil Weltkrieg II 
Funkequipment restaurieren und betreiben. 

Trotzdem gilt für die auch der Bandplan ;-)
Meist sind diese Stationen korrekterweise bei 3690 zu hören. 
Aber bei rein technischen Tests von Originalgeräten sollten wir 
da keine Probleme haben, auch wenn diese im CW Bereich auftauchen. 
Wenn es aber "Runden" werden sieht das natürlich anders aus.

In Norwegen ist dieses "Surplussing" sogar so
verbreitet, dass dort von der norwegischen Fernmeldebehörde sogar 
zusätzliche Frequenzen (auch ausserhalb der Amateurfunkbänder) 
zugewiesen wurde (für die Mitglieder von "Surplusfanclubs").

Das Problem mit den Altgeräten ist, dass diese (wenn im Originalzustand
betrieben) oft keine große Frequenzauswahl zulassen.
Leider ist dieser Aspekt des Hobbies in DL seit der letzten Revision des
AFU-Rechts verboten 
(aber nur in DL, hier wegen der "Bandbreitenzuweisungen"). 

Da hätte man in DL auch eine Art "Oldtimer-(Ausnahme)Regelung" für Originalequipment bis Stichtag X schaffen sollen. Allein aus kulturhistorischen Gründen wäre solch' Ausnahme zu wünschen. 
Aber nach derzeit geltenden Recht ist sogar der Test nach der 
Restaurierung illegal. Es gab zwar mal eine Stellungnahme
der "Post", dass das mit der Bandbreitenzuweisung nicht gewollt war,
aber bisher kann ich mich nicht an eine Verordnung oder ähnliches 
entsinnen, die den Betrieb dieser Geräte nun doch genehmigt. 
Aber vielleicht aber nur übersehen, ggf. hat da jemand was aktuelles?

Diese Sparte des Hobbies wird sich ja bald von selbst erledigen, wenn die
Umwandlung vom technisch-, wissenschaftenlichen Experimentalfunkdienst
in eine Kommunikationsfunkmassenanwendung abgeschlossen ist, 
die anscheinend sogar von einigen Troyanern in unseren eigenen Reihen 
forciert wird :-(

73, Tom
DL8AAM



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