[RRDXA] Amateurfunkverordnung wird novelliert
Helmut DF7EE
helmut at photo42.de
Thu Sep 8 01:04:07 EDT 2022
Nicht ganz Contest - Aber trotzdem nicht unwichtig.
Hallo liebe Freunde der RRDXA.
Amateurfunkverordnung wird novelliert
Heute hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den
Referentenentwurf einer neuen Amateurfunkverordnung vorgelegt, die einige
Neuerungen für alle Funkamateure bringen wird. Der Vorsitzende des DARC e.
V. und des Runden Tisch Amateurfunk (RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG
zeigte sich erfreut: „Die neue Verordnung setzt langjährige Forderungen des
DARC und des Runden Tisch Amateurfunk um. Zukünftig wird der Remote-Betrieb
endlich erlaubt sein. Ebenso hat das Ministerium unsere seit 2008 bestehende
Forderung nach einer Einsteigerklasse umgesetzt.
Damit wird der Einstieg in den Amateurfunk deutlich vereinfacht.“ Während
die bestehenden Klassen E und A durch den Einzug neuer Themen aus der
Digitaltechnik im Niveau angehoben werden, konzentriert sich die Klasse N
auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der
Technik. Inhaber der neuen Klasse N werden auf 2m und 70cm mit einer
maximalen Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. "Die neue Einstiegsklasse
soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbesondere Jugendlichen und
älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk bieten" erläutert
Vorstandsmitglied Ronny Jerke, DG2RON. Das gesetzlich festgeschriebene
Selbstbaurecht wird dabei nicht eingeschränkt, somit können auch Einsteiger
Funkgeräte oder Hotspots selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B. von der
US-amerikanischen Amateurfunkprüfung bekannt ist. Hierbei wird zunächst die
Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits alle Fragen aus den Bereichen
betriebliche Kenntnisse und Vorschriften enthält. Anschließend kann die
technische Prüfung der Klasse E und dann der Klasse A abgelegt werden.
„Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei Klassen sind
so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Fragestellungen nicht wiederholen,
d. h. Inhalte die bereits in einer niedrigeren Klasse geprüft wurden,
spielen in der Prüfung für eine höhere Klasse keine Rolle mehr. Alle
zukünftigen Funkamateure durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über E
bis zur Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag
abzulegen.“ so der AJW-Referatsleiter Dr.
Matthias Jung, DL9MJ.
Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neuen
Amateurfunkverordnung aufgenommen worden. Inhaber der Zulassungsklasse A
dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und auch anderen
Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen. Eine weitere wichtige
Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb, der zukünftig ohne gesondertes
Ausbildungsrufzeichen möglich sein wird. Stattdessen wird durch Voranstellen
des Prefixes „DN/“ aus jedem Rufzeichen der Klasse E oder A ein
Ausbildungsrufzeichen.
Der RTA hat nun 4 Wochen, um den Entwurf der Verordnung zu kommentieren. Der
Vorstand und die Referate des DARC haben bereits mit einer genauen Prüfung
des Verordnungstexts begonnen und werden zeitnah berichten.
Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kann
unter
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html
nachgelesen werden. Der Pressemitteilung anhängend ist ein Entwurf zur
zweiten Verordnung über die Änderung der Amateurfunkverordnung. Diesen
findet man als PDF-Datei unter
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html
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Helmut DF7EE
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