[RRDXA] [bcc] Gittermast / Genehmigung / Erfahrung in Niedersachsen ?
Peter Voelpel
peter.voelpel at t-online.de
Thu Mar 7 09:55:12 EST 2013
Mein Aufbau steht in Niedersachsen.
Beantragt hatte ich die Baugenehmigung für einen 45m hohen Willer&Billerbeck
Tower ohne die obersten 9m, also 36m und sonst nichts.
Nach dem Aufbau erhielt das Luftwaffenamt wie in der Baugenehmigung
vorgegeben die endgültigen Abmessungen und Koordinaten
Nach der Schlussabnahme wurde mir mitgeteilt, dass der 36m Turm entsprechend
der Baugenehmigung errichtet worden ist,
die Antennenanlage jedoch 44m hoch ist und ich dafür eine
Standortbescheinigung bzw.Erklärung vorzulegen habe.
Dazu erklärte ich:
Die Antennen sind kein Bestandteil der Baugenehmigung undsollten auch nicht
in dieser festgeschrieben sein, da der Amateurfunkdienst ein
experimentieller Funkdienst ist,
bei dem die Antennen in Abhängigkeit des Sonnenfleckenzyklus an die
jeweiligen Ausbreitungsverhältnisse angepasst werden.
An der Standsicherheit ändert sich dadurch nichts, die dem Luftwaffenamt
gemeldeten Höhen beziehen sich auf die Antennen und deren Halterungen
(Rohre).
Damit meinte ich natürlich die Boomrohre ;-))
Der Tower steht 17,5m von der Grundstückgrenze entfernt und ist momentan 45m
hoch mit Antennen. Vor Kyrill waren es 56m die ich gemeldet hatte (sollte
noch eine 5/8 für 10m drauf).
Ich würde also nur die Baugenehmigung für den Tower beantragen, das zwar
später Antennen zu Kommunikationszwecken montiert werden, mich aber nicht
über Art und Größe auslassen.
Am alten Standort in Kerpen musste ich nachträglich die Standsicherheit mit
Antennen nachweisen nachdem ein Nachbar alles versuchte den Tower weg zu
bekommen.
Damals war ein 30m hoher Tower genehmigt worden.
Aufgebaut waren letztendlich 24m Towerfachwerk + 16m Drehrohr mit etlichen
Antennen..
73
Peter
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From: DL2OBO ( Carsten-Thomas Dauer) [mailto:dl2obo at dl2obo.de]
Sent: Donnerstag, 7. März 2013 12:18
To: rrdxa at mailman.qth.net; bcc at bavarian-contest-club.de
Subject: [bcc] Gittermast / Genehmigung / Erfahrung in Niedersachsen ?
Moin, liebe Gemeinde!
Es wächst der Wunsch, einen schon vorhandenen 45m Dantronik Gittermast
aufzubauen.
Der Mast ist in 7,5m Stücken aufbaubar.
Geplant sind derzeit 37,5m mit einem Krandrehkranz unten der den ganzen Mast
dreht. Abspannungen sind nicht erforderlich.
Soweit ich noch vom BP60-Projekt (1993) weiss, wird ein Abstand zum Nachbarn
in Höhe/halbe gefordert.
Damals wurde von der Mastspitze ausgegangen, nicht vom Drehradius der
Antenne. Das Bauamt hatte nur den Mast zu genehmigen, nicht die Antennen.
Da ich einen 2 el 80m Beam bzw. im schlimmsten Fall sogar 3el aufbauen
möchte (nicht wissend, ob ich das wirklich aufbaue), wäre es bei dem
Verfahren nach Drehradius selbst für mich schwer den Mast gut zu
platzieren. Aber ich möchte können, wenn ich will.
Der Mast ist ja kein Gebäude, sondern ein untergeordnetes Bauteil ?
Gelten hier andere Bedingungen?
Abstandsrechnung Mastspitze oder Drehradius ? Das ist die Frage.
Beim ersten Gespräch geht mein Bauamt davon aus, dass von der Elementspitze
gemessen wird. Ich habe meine Bedenken hierüber schon angemeldet.
Hat jemand in letzter Zeit in Niedersachsen was gebaut und Erfahrungen
machen dürfen ?
73 Tom <http://www.DL2OBO.de> www.DL2OBO.de
http://www.dl2obo.de/antennas-i-own.html
PS: nutzt jemand in DL ein FCP ? Bitte melden für meine FCP-User-Liste
http://www.dl2obo.de/FCP_info.html
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