[RRDXA] RRDXA Digest, Vol 90, Issue 14

Uwe Koenneker dl8obf at yahoo.de
Fri Oct 14 15:58:49 EDT 2011


Moin allerseits,
 
dl5yym schrieb hier:
 
  Genehmigt ist genehmigt. Man kann nicht auf der Grundlage von Sachten  
  erteilte Genehmigungen nach Gutsherrenart zur?ckziehen, nur weil jemand irgend  
  etwas subjektiv nicht sch?n findet.
 
also selbiges ist hier in Peine leider passiert, wenngleich vielleicht nicht aus subjektivem Empfinden. Ein OM hatte seinen Mast bereits genehmigt und aufgebaut, der Nachbar geklagt. Es wurde festgestellt, daß die Baugnehmigung zu Unrecht erteilt wurde. Seitdem hat der OM den Gittermast abgebaut und die Antenne in gleicher Höhe auf dem Hausdach montiert.
 
Auf hoher See und vor Gericht ....
 
Vy 73
     Uwe, DL8OBF


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