[RRDXA] urteil

DL2ZAE at t-online.de DL2ZAE at t-online.de
Fri Oct 14 13:14:52 EDT 2011


hallo henning undalle betroffenen die es interessieren sollte hihii


mein lieber henning du hast mich wieder runter gemacht ohne das urteil
gelesen zu haben, du hast ueberhaupt nicht begriffen worum es geht.
genau das ist eingetreten was ich vermutet habe. 25 qm antenenflaeche
nennst du kleine antenne????????? ich denke das hast du keine
vorstellungskraft. das ist ja wohl der hammer. dieser om hat obwohl er
die moeglichkeit hatte zurueck zu bauen auf die urspruengliche
antennengroeße geklagt und wollte eben wie auch imemr seine riesen
antennenanlage durchsetzen, das ist eben gehoerig in die hose gegangen.
ohne das ich das urteil kannte wusste ich das der richter so
entscheidet, er kann und darf ueberhaupt nicht anderst entscheiden, mein
lieber. siehe HSOG oder andere hier geht es um die groeße und bedrohung
der nachbarn die hatten angst vor dem riesen ding (was ich mir gut
vorstellen kann) nicht jeder hat verstaendnis fuer diese lage, aber
eines kann ich dir garantieren haette der richter einen gutachter herbei
geholt, dann waere das noch wesentlich teurer geworden und dann waere
der funkamateur aber gehoerig auf den bauch gefallen. 
wie ich bereits schon immer vertreten habe 1,5 qm kann der BP60 SX und
nun halte dich fest es war noch nicht mal der SX sondern nur der duenne
S also rein von der statik her hat der funkamateur reichlich
uebertrieben und die nachbarn haben zurecht angst vor diesem gebilde ich
wiederhole 25 qm antennenflaeche aber hallo das nennst du klein. ich
hatte 17 elme auf KW einen 17-4 da habe ich selber angst bekommen. 

also ich denke hier solltest du die kirche im dorf lassen und der
funkamateur ist in diesm falle gut beraten wenn er den schwanz einzieht
denn das ding kann er nie gewinnen haette ich ihm schon in erster
instanz sagen koennen. die rechtsverdreher haben hier aber auch maechtig
gepennt, die haetten das auch bereits sehen muessen.
der mast war und ist um das vielfache ueberlastet und somit geht eine
gefahr davon aus genau wie bei dem masten der  da umgefallen ist. und
wie du siehst ist die anlage ja auch nicht genehmigungsfaehig wie man in
dme urteil sehen kann, also gibt es keinen unterschied mehr zu den
beiden anlagen nur das der eine pech gehabt hat und der sturm es
geschafft hat alles um zu blasen. ich schrieb bereits, sobald von irgend
einer sache gefahr ausgeht oder gar eine betrohung (wie ich es
vorausgesehen hatte) so laut urteil muss der richter so entscheiden da
hat er keinen spielraum mehr und muss sofort eine zwangsmaßnahme
durchfuehren, gar keine frage fuer mich voll kommen klar. ich weis gar
nicht henning warum du hier mit dem kopf durch die wand willst??? auch
die verwaltungsleute haben einmal recht!!!

in diesem sinn vy 73 de ju dl2zae      

p.s. ich beschaeftige mich seit jahren mit diesen dingen henning,
deswegen wusste ich was kam








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