[RRDXA] Gerichtsurteil: Französisches Gericht verbietet Handy-Mast

Mirko Holte DJ1AA at web.de
Fri Feb 6 06:37:24 EST 2009


*** Französisches Gericht verbietet Handy-Mast ***

Hallo RRDXA-ler,

ich habe gerade den folgenden Artikel zugespielt bekommen. 
Da fragt man sich ob solche Gerichtsentscheidungen "Schule" machen.

05. Februar 2009, SPIEGEL ONLINE 2009

GESUNDHEITSBEDENKEN
Französisches Gericht verbietet Handy-Mast

Das Urteil ist rechtskräftig: Weil eine Gesundheitsgefährdung nicht 
auszuschließen sei, muss ein Handy-Funkmast in Frankreich wieder 
abgebaut werden. Anwohner hatten gegen die Riesenantenne geklagt.
Versaillles - Das Unternehmen hatte den Ärger offenbar kommen sehen. 
Statt die Mobilfunkantenne einfach am Rand der Stadt aufzubauen, hatte 
man sich für ein aufwendigeres Verfahren entschieden, das Bauwerk, so 
gut es eben ging, als großen Nadelbaum getarnt. Die Anwohner aber 
ließen sich von dem Mummenschanz nicht irreleiten, klagten gegen den 
Sendemast - mit Erfolg. Das Berufungsgericht von Versailles verurteilte 
das Telefonunternehmen Bouygues Telecom nun, die Relais-Antenne
wieder zu entfernen.

Eine Entscheidung aus erster Instanz wurde damit bestätigt. 
"Nichts erlaubt es, klar die Wirkung auf die öffentliche Gesundheit 
auszuschließen, wenn Personen elektromagnetischen Wellen oder 
Feldern ausgesetzt werden", heißt es in dem am Mittwochabend 
veröffentlichten Urteil. Auch wenn das Risiko "hypothetisch" sei, 
zeigten wissenschaftliche Studien und unterschiedliche Vorschriften 
in verschiedenen Ländern, dass es "Unsicherheit über die Unschädlichkeit"
von Mobilfunkstrahlung gebe, erklärten die Richter. Bouygues hatte 
die Antenne 2006 am Rande einer Siedlung in der Kleinstadt 
Tassin-la-Demi-Lune errichtet. Anwohner klagten daraufhin über 
Schlafstörungen und Ekzeme. Antennen "auf Bewährung"
Der Anwalt der Kläger, Richard Forget, sagte, Bouygues Telecom 
müsse nun 500 Euro für jeden weiteren Tag zahlen, an dem die Antenne
stehen bleibe. Zugleich erhalte jedes der drei Klägerpaare 7000 Euro 
Schadenersatz. Damit sei ein Präzedenzfall geschaffen worden. "Alle
Relaisantennen von Bouygues stehen nur noch auf Bewährung."

Bouygues kündigte an, die Anlage abzubauen, kritisierte aber die 
Entscheidung. Sie widerspreche höherrangigen Gerichtsbeschlüssen, 
sagte ein Sprecher. Das Unternehmen prüfe deshalb eine Berufung vor 
dem Kassationsgerichtshof, Frankreichs höchster Zivil- und Strafinstanz. 
Das Unternehmen verwies darauf, dass es nach dem Urteil praktisch 
unmöglich sei, die durch den Staat vorgeschriebene flächendeckende
Mobilfunkversorgung zu erreichen.

Über mögliche Gesundheitsrisiken durch Handy-Strahlung streiten 
Wissenschaftler, Mobilfunkfirmen und -kritiker schon seit Jahren. Regelmäßig
werden einander widersprechende Forschungsergebnisse veröffentlicht, 
die mal ein erhöhtes Krebsrisiko für Mobiltelefonierer prognostizieren,
mal keine Anhaltspunkte für mögliche Gefahren finden. Handfeste Beweise 
für Zusammenhänge zwischen Handy-Strahlung und Gesundheitsbeschwerden 
wurden bisher aber nicht nachgewiesen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,605785,00.html

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Da fragt man sich ob man die weiteren Antennen nur noch
auf "Bewährung" bauen kann.

Gruß aus Kreiensen, hier wurde der Tower BP60SX vor über 10 Jahren
genehmigt und ich hoffe das Bauwerk darf für immer bleiben.

Mirko, DJ1AA


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