[RRDXA] [bcc] DARC: 40-m-Erweiterung: Abwarten bis zum In-Kraft-treten der AFuV-Änderungen! (fwd)

Walter Skudlarek dj6qt at t-online.de
Mon Aug 28 06:14:00 EDT 2006


---Ursprüngliche Nachricht---
From: "Werner Maier" <maier at fidion.de>
To: <bcc at bavarian-contest-club.de>
Subject: [bcc] DARC: 40-m-Erweiterung: Abwarten bis zum In-Kraft-treten der AFuV-Änderungen!


eben hier gefunden: <darc.de>

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40-m-Erweiterung: Abwarten bis zum In-Kraft-treten der AFuV-Änderungen!
Die im neuen Frequenzbereichszuweisungsplan enthaltene Erweiterung des Frequenzbereichs 7100 bis 7200 kHz für den Amateurfunkdienst gilt für die Funkamateure erst mit dem 
In-Kraft-treten der Änderungen zur Amateurfunkverordnung, die laut Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Kürze zu erwarten sind. Anders lautende 
Meldungen entsprechen nicht der Rechtslage. Der Vorstand bittet die Funkamateure dies auch im Sinne anderweitiger Regelungen und Freigaben sowie im Sinne des zu berücksichtigenden 
Primärnutzers noch ein paar Tage zu beherzigen.

Die von anderer Seite zitierte Vorschrift § 150 Abs. 7 des Telekommunikationsgesetzes besagt: ?Bis zum Erlass eines Frequenznutzungsplanes nach § 54 erfolgt die Frequenzzuteilung 
nach Maßgabe der Bestimmungen des geltenden Frequenzbereichszuweisungsplanes.“ Ein Frequenznutzungsplan ist aber mit Stand Mai 2006 seitens der Bundesnetzagentur mit der 
Amtsblattverfügung 29/2006 bekannt gegeben worden. Auch wenn man berechtigterweise die Aktualität des Frequenznutzungsplanes kritisieren kann, würde § 150 Abs. 7 TKG nur dann 
greifen, wenn ein solcher nicht vorliegen würde. Es ist daher das In-Kraft-treten der Amateurfunkverordnungsänderung abzuwarten, die im übrigen die Erweiterung von 7100 auf 7200 
kHz nur für die Klasse A vorsieht und nicht wie in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung generell eröffnet. Oben Erläutertes gilt auch für die allgemeine Freigabe 50 MHz 
für die Klasse A auf sekundärer Basis ab In-Kraft-treten der Änderungen der Amateurfunkverordnung. Hintergrund: Am Samstag, dem 26.8.2006, ist die erste Verordnung zur Änderung 
der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 23.8.2006 in Kraft getreten. Die Änderungsverordnung aktualisiert auf der Basis der Ergebnisse der WRC 2003 (Weltfunkkonferenz) 
die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 und zwar dort die Zuweisungstabelle samt der Nutzungsbestimmungen. 
www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1977.pdf
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viele Grüße aus Würzburg,

Werner Maier.
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