[RRDXA] 160 m
Peter Voelpel
df3kv at t-online.de
Thu Sep 8 06:03:48 EDT 2005
Moin,
Der DARC als Veranstalter ist nicht gebunden 160m
aus dem SSB-Fieldday herauszulösen, nur hat er den
nutzbaren Frequenzbereich in der Ausschreibung zu
definieren.
Allerdings war es eine sinnvolle Lösung, da sonst
nur wenige Feststationen und Stationen der Open C
überhaupt die Chance hätten mit hauen und stechen
Betrieb zu machen.
Ansonsten sehe ich es genau so, in der DVO ist der
Veranstalter als Durchführender gemeint.
Andere Auslegungen sind durh das Amateurfunkgesetz
nicht abgedeckt
73
Peter
-----Original Message-----
From: rrdxa-bounces at mailman.qth.net [mailto:rrdxa-bounces at mailman.qth.net]
On Behalf Of Michael Link
Sent: Donnerstag, 8. September 2005 10:48
To: rrdxa at mailman.qth.net
Subject: Re: [RRDXA] 160 m
Hallo,
ich denke, in der AFuV ist lediglich eine Regel für Veranstalter enthalten:
Fußnote 10: Der Betrieb von fernbedienten Amateurfunkstellen ist nicht
gestattet.
Amateurfunk-Wettbewerbe (Contestbetrieb) dürfen in diesem Frequenzbereich
nicht durchgeführt werden.
aber daraus lässt sich keine Aussage für das TEILNEHMEN ableiten. Daher wäre
der DARC als Veranstalter in der Tat gebunden, 160 m aus dem SSB-Fieldday
herauszulösen, der Verordnungsgeber kann aber keinem ausländischen
Veranstalter vorschreiben, wie er seine Regeln gestaltet..
Gruß,
Michael, DK7EO
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