[RRDXA] FW: [bcc] Ausgabe neuer 50MHz-Lizenzen - Sonderrundspruch:
Deutschland-Rundspruch 50/2005
Carsten Steinhöfel
carsten.steinhoefel at web.de
Wed Dec 21 04:06:42 EST 2005
dito
Werner Maier <werner at maiers.de> schrieb am 21.12.05 08:44:34:
>
> Hu,
>
> vielleicht für den einen oder anderen interessant.
>
> ---------- Forwarded Message ----------
> Date: Mittwoch, 21. Dezember 2005 07:56 +0100
> From: owner-rundspruch at darc.de
> To: rundspruch at darc.de
> Subject: Sonderrundspruch: Deutschland-Rundspruch 50/2005
>
> BITTE NICHT AN DIESE E-MAIL-ADRESSE ANTWORTEN! - Fragen, Hinweise und Beiträge für den Deutschland-Rundspruch bitte an redaktion at darc.de - Adressänderungen sowie be- oder
> abbestellen des Rundspruchs bitte unter http://www.darc.de/rundspruch
>
> Deutschland-Rundspruch 50/2005, 51. KW
> freigegeben für Rundspruchsendungen ab Donnerstag, den 22. Dezember 2005, 17:30 UTC
>
> Hallo, liebe SWLs, YLs, XYLs und OMs,
>
> aus aktuellem Anlass hören sie eine Sonderausgabe des Deutschland-Rundspruches des Deutschen Amateur-Radio-Club für die 51. Kalenderwoche 2005. Diesmal haben wir Meldungen zu
> folgenden Themen:
>
> - Antragsmöglichkeit für weitere 50-MHz-Sonderzuteilungen
> - Nicht benötigte Sondergenehmigungen zurückgeben
> - Daten bestehender 50-MHz-Genehmigungen aktualisieren
>
> Hier die Meldungen:
>
> Antragsmöglichkeit für weitere 50-MHz-Sonderzuteilungen
> -------------------------------------------------------
> Als Ergebnis einer erneuten Abstimmung mit den Primärnutzern kann die Zahl der Sonderzuteilungen für Funkamateure mit der Genehmigungsklasse A zur Nutzung des
> Frequenzteilbereichs 50,080 bis 51,000 MHz auf Antrag erhöht werden. Darüber informiert die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt vom 21. Dezember 2005. Die bisher erteilten 3000
> Sonderzuteilungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die neuen Sonderzuteilungen können bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Mülheim, Aktienstr. 1-7, 45473 Mülheim
> beantragt werden. Die Anträge können nur schriftlich im Zeitraum vom 11. bis 31. Januar 2006 bei der Außenstelle Mülheim gestellt werden! Es werden nur Anträge
> berücksichtigt, die in dem vorgenannten Antragszeitraum unter Verwendung des Antragsformblatts schriftlich bei der Außenstelle Mülheim eingehen. Anträge, die nicht den
> genannten Bedingungen entsprechen, insbesondere vor oder nach dem Antragszeitraum gestellte Anträge, auch soweit diese bereits vor der Veröffentlichung dieser Mitteilung
> gestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Für den Fall, dass im Antragszeitraum mehr zuteilungsfähige Anträge eingehen als zugewiesen werden können, entscheidet das Los.
> In diesem Fall erfolgt eine Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Mehrfachanträge auf Sonderzuteilungen für ein und dasselbe Rufzeichen führen zum Ausschluss aller
> dieser Anträge beim Losverfahren. Im Losverfahren nicht erfolgreiche Antragsteller werden nicht einzeln benachrichtigt. Antragsformblätter sind ab dem 21. Dezember bei jeder
> Außenstelle der Bundesnetzagentur zu erhalten sowie im Internet zum Download unter www.Bundesnetzagentur.de/enid/Amateurfunk bereitgestellt.
>
> Nicht benötigte Sondergenehmigungen zurückgeben
> -----------------------------------------------
> Es liegen Anhaltspunkte vor, dass zahlreiche der derzeitigen 50-MHz-Sonderzuteilungen für den Amateurfunkdienst nicht aktiv genutzt werden. Alle Funkamateure, die Inhaber einer
> Sonderzuteilung 50 MHz sind, diese aber derzeit und in naher Zukunft nicht nutzen oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht aktiv nutzen können, werden daher aufgerufen auf
> ihre 50-MHz-Zuteilung bis zum 31. Januar 2006 zu verzichten. Gleiches gilt für Zuteilungsinhaber, die je eine Sonderzuteilung für eine auf ihren Namen lautende Clubstation und
> ihre Individualzulassung besitzen. Damit sollen möglichst viele Funkamateure die Chance auf eine Zuteilung für die Nutzung des 50 MHz-Bereiches erhalten.
>
> Daten bestehender 50-MHz-Genehmigungen aktualisieren
> ----------------------------------------------------
> Mit der Mitteilung Nr. 266 / 2002 (Amtsblatt Reg TP Nr. 10/2002 vom 29.05.2002, S. 811) wurde die Änderungsmöglichkeit für Sonderzuteilungen im 50-MHz-Bereich bekannt gegeben.
> Danach müssen Sonderzuteilungen nicht ersatzlos entfallen, wenn sich an den registrierten Daten wie Rufzeichen, Telefonnummer, Anschrift oder Standort Änderungen ergaben. Zum
> Erhalt der Sonderzuteilung ist in diesen Fällen ein formloser Antrag auf Änderung der Zuteilung, mit Angabe der modifizierten Daten (alt und neu), an die Außenstelle Mülheim
> zu senden.
>
> Dies war die Sonderausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte Steffen Schöppe, DL7ATE, Vorstandsmitglied des DARC. Diesen Rundspruch gibt es auch als Fax-Abruf
> unter der Nummer (05 61) 9 49 88 45, als Text oder Real-Audio- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite www.darc.de sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC. Zusätzlich erhalten
> Sie den Rundspruch der Vorwoche als Fax-Abruf unter der Durchwahl -44. Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail
> ausschließlich via redaktion at darc.de.
>
> Vielen Dank fürs Zuhören. 73 und AWDH bis zum nächsten Jahr!
>
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> ---------- End Forwarded Message ----------
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> --
> Dipl.-Ing. Univ. Werner Maier
> http://www.maiers.de/
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