[Elecraft] K3 CE
dj7mgq at muenchen-mail.de
dj7mgq at muenchen-mail.de
Thu Nov 15 04:24:45 EST 2007
> Therefore this whole CE marking busines seems to me to be a total
> waste of time, as it is either unenforced or unenforceable.
Without wanting to pass judgement on the sense of CE Markings or lack thereof,
one must not forget, that (at least in DL) if you want to use a "new" rig in a
"new" car, then it *must* have a CE Marking.
This according the DARC (the German version of the RSGB).
vy 73 de toby
PS: For the German speakers out there...
Source: <http://www.darc.de/>
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Funkgeräteeinbau in Kraftfahrzeuge wesentlich erleichtert
Nach einer Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes
in Flensburg wurde durch eine Bekanntmachung im
Verkehrsblatt die Richtlinie 2004/104/EG im
Bundesgebiet in Kraft gesetzt. Diese Richtlinie
ersetzt die 95/54/EG. Das bedeutet, dass alle
neuen Funkgeräte in Kraftfahrzeuge eingebaut
werden dürfen, die ein CE-Zeichen oder ein
E-Zeichen tragen! Eine E-Zulassung der
Transceiver ist damit nicht mehr erforderlich.
Die CE-Kennzeichnung reicht aus, wenn eine
Bescheinigung beiliegt, dass das Funkgerät
nicht im Zusammenhang mit der Störfestigkeit
(sicherheitsrelevante Funktionen) steht. Als
"neue" Funkgeräte sind die zu bezeichnen, die
ab dem 11. Januar 2005 in Verkehr gebracht
wurden. Insbesondere betroffen sind hiervon PKW und
LKW mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. Oktober 2002
sowie Krafträder und Trikes mit Erstzulassungsdatum
ab dem 17. Juni 2003. So genannte "Altgeräte" (vor
dem 11.1.2005) werden von der Richtlinie 2004/104/EG
nicht mehr erfasst und müssen lediglich die
Vorschriften zum Zeitpunkt ihres erstmaligen
Inverkehrbringens erfüllen. Einer Weiterverwendung
durch wieder Einbau, auch in neuen Kraftfahrzeugen,
steht nichts im Wege.
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