[AGCW] Prüfungsfragen, Anhörung Prüfungsordnung, befristete Erlaubnisse
Micha, DF4WX
agcw-mitgliedsnummer-2673-df4wx-oe1ees-de2bcd-ex-9h3nd-ex-dg1pq at micha.st
Mi Dez 20 06:26:29 EST 2023
Liebe Freunde,
ganz frisch aus der Bundesnetzagentur.
1.) Der neue Fragenkatalog für Amateurfunkprüfungen liegt vor
2.) Die Durchführung der Prüfungen wird geändert
3.) Einige befristete Erlaubnisse wurden bis zum Inkrafttreten der neuen
Amateurfunkverordnung verlängert
Damit hier niemand die Behörde direkt anspricht, habe ich die Adressen
gelöscht. Die Punkte 1 und 3 sind fix. Hier kann nichts geändert werden.
Stellungnahmen zu Punkt 2 erfolgen ausschließlich durch den RTA. Wer
hier sinnvolle Vorschläge oder Ideen hat, möge diese mir mitteilen
(df4wx at agcw.de). Ich werde dies bei der kommenden RTA-Sitzung vorbringen
und versuchen, in die Stellungnahme des RTA aufzunehmen.
Viele Grüße
Micha, DF4WX
-------- Forwarded Message --------
Subject: [sign] Amateurfunk: Prüfungsfragen, Anhörung Prüfungsordnung,
befristete Erlaubnisse
Date: Wed, 20 Dec 2023 09:46:54 +0000
From: 225-Anhoerung at BNetzA.DE
To: dl3mbg at darc.de, df4wx at agcw.de
Sehr geehrter Herr Entsfellner, sehr geehrter Herr Straub,
in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Runden Tisch Amateurfunk (RTA)
informiere ich Sie über die heute erfolgten Veröffentlichungen der
Bundesnetzagentur zum Thema Amateurfunk. Ich bitte Sie, diese E-Mail an
alle Mitgliedsverbände bzw. -vereinigungen des RTA weiterzuleiten.
Am 24.06.2024 tritt die neue Amateurfunkverordnung in Kraft. Die darin
enthaltene neue Klasse N macht eine Überarbeitung der Prüfungsfragen und
der Prüfungsordnung für Amateurfunkprüfungen erforderlich. Die neue
Amateurfunkverordnung enthält auch überarbeitete
Frequenznutzungsmöglichkeiten für den Amateurfunkdienst, daher werden
befristete Erlaubnisse nur bis zu deren Inkrafttreten verlängert. Im
Einzelnen:
1. Neue Prüfungsfragen
Der neue Fragenkatalog mit Fragen für die neue Klasse N wurde mit großer
Unterstützung durch die Vereinigung "Runden Tisch Amateurfunk" und
dessen Mitgliedsverbänden sowie mit viel Engagement einzelner
Funkamateure und Beschäftigten der Bundesnetzagentur erstellt.
Herzlichen Dank dafür!
Neben inhaltlichen Anpassungen und Aktualisierungen, insbesondere in den
Prüfungsteilen Vorschriften und Technik, wurde der Fragenkatalog auch an
das aktuelle Design von Publikationen der Bundesnetzagentur angepasst.
Ab dem 24.06.2024 wird es nur noch einen Prüfungsfragenkatalog geben, in
dem alle Prüfungsteile enthalten sein werden.
Den neuen Prüfungsfragenkatalog als PDF-Dokument sowie als
maschinenlesbare Daten können Sie ab sofort herunterladen auf:
www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk<http://www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk>
2. Anhörung zu den neuen Regelungen für die Durchführung von
Amateurfunkprüfungen
Parallel zu den neuen Prüfungsfragen wurden auch die Regelungen für die
Durchführung von Amateurfunkprüfungen ab dem 24.06.2024 überarbeitet.
Neben der Einführung der neuen Klasse N werden darin auch sämtliche
Regelungen zur Amateurfunkprüfung, welche bislang in unterschiedlichen
Verfügungen festgelegt waren, in einem Dokument vereinheitlicht.
Den Entwurf der überarbeiteten Regelungen für die Durchführung von
Amateurfunkprüfungen finden Sie in der heute veröffentlichten Amtsblatt
Mitteilung
256/2023<https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/AmtsblattPublikationen/Amtsblatt/Einzeldownloads/amtsblatt_24.pdf?__blob=publicationFile&v=2>.
Die betroffenen Kreise haben gemäß § 5 Abs. 3 AFuV die Möglichkeit, zu
dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen sind in deutscher Sprache bis zum 01.02.2024 vorrangig
elektronisch im PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen
sein) an -gelöscht-
3. Verlängerung befristeter Erlaubnisse
Der RTA hat um die Verlängerung verschiedener befristeter Erlaubnisse
gebeten. Konkret betrifft dies
* die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 - 2450 MHz und 5650 - 5850 MHz
durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der
Klasse E
* die Nutzung des Frequenzbereichs 50 - 52 MHz
* den befristeten Zugang im Frequenzbereich 70,150 - 70,210 MHz
* die Nutzung der Frequenzbereiche 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz
Diese werden bis zum Inkrafttreten der neuen Amateurfunkverordnung
verlängert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der heute
veröffentlichten Amtsblatt Verfügung
130/2023<https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/AmtsblattPublikationen/Amtsblatt/Einzeldownloads/amtsblatt_24.pdf?__blob=publicationFile&v=2>.
Alle genannten Dokumente, Mitteilungen und Verfügungen sowie weitere
Informationen zum Amateurfunk finden Sie (auch) auf unserer
Internetseite
www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk<http://www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk>.
Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!
Viele Grüße
Im Auftrag
Simon Bannenberg
Referatsleiter
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