[AGCW] Prüfungsfragen, Anhörung Prüfungsordnung, befristete Erlaubnisse

Micha, DF4WX agcw-mitgliedsnummer-2673-df4wx-oe1ees-de2bcd-ex-9h3nd-ex-dg1pq at micha.st
Mi Dez 20 06:26:29 EST 2023


Liebe Freunde,

ganz frisch aus der Bundesnetzagentur.
1.) Der neue Fragenkatalog für Amateurfunkprüfungen liegt vor
2.) Die Durchführung der Prüfungen wird geändert
3.) Einige befristete Erlaubnisse wurden bis zum Inkrafttreten der neuen 
Amateurfunkverordnung verlängert

Damit hier niemand die Behörde direkt anspricht, habe ich die Adressen 
gelöscht. Die Punkte 1 und 3 sind fix. Hier kann nichts geändert werden. 
Stellungnahmen zu Punkt 2 erfolgen ausschließlich durch den RTA. Wer 
hier sinnvolle Vorschläge oder Ideen hat, möge diese mir mitteilen 
(df4wx at agcw.de). Ich werde dies bei der kommenden RTA-Sitzung vorbringen 
und versuchen, in die Stellungnahme des RTA aufzunehmen.

Viele Grüße
Micha, DF4WX

-------- Forwarded Message --------
Subject: 	[sign] Amateurfunk: Prüfungsfragen, Anhörung Prüfungsordnung, 
befristete Erlaubnisse
Date: 	Wed, 20 Dec 2023 09:46:54 +0000
From: 	225-Anhoerung at BNetzA.DE
To: 	dl3mbg at darc.de, df4wx at agcw.de



Sehr geehrter Herr Entsfellner, sehr geehrter Herr Straub,

in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) 
informiere ich Sie über die heute erfolgten Veröffentlichungen der 
Bundesnetzagentur zum Thema Amateurfunk. Ich bitte Sie, diese E-Mail an 
alle Mitgliedsverbände bzw. -vereinigungen des RTA weiterzuleiten.

Am 24.06.2024 tritt die neue Amateurfunkverordnung in Kraft. Die darin 
enthaltene neue Klasse N macht eine Überarbeitung der Prüfungsfragen und 
der Prüfungsordnung für Amateurfunkprüfungen erforderlich. Die neue 
Amateurfunkverordnung enthält auch überarbeitete 
Frequenznutzungsmöglichkeiten für den Amateurfunkdienst, daher werden 
befristete Erlaubnisse nur bis zu deren Inkrafttreten verlängert. Im 
Einzelnen:

1. Neue Prüfungsfragen
Der neue Fragenkatalog mit Fragen für die neue Klasse N wurde mit großer 
Unterstützung durch die Vereinigung "Runden Tisch Amateurfunk" und 
dessen Mitgliedsverbänden sowie mit viel Engagement einzelner 
Funkamateure und Beschäftigten der Bundesnetzagentur erstellt. 
Herzlichen Dank dafür!

Neben inhaltlichen Anpassungen und Aktualisierungen, insbesondere in den 
Prüfungsteilen Vorschriften und Technik, wurde der Fragenkatalog auch an 
das aktuelle Design von Publikationen der Bundesnetzagentur angepasst. 
Ab dem 24.06.2024 wird es nur noch einen Prüfungsfragenkatalog geben, in 
dem alle Prüfungsteile enthalten sein werden.

Den neuen Prüfungsfragenkatalog als PDF-Dokument sowie als 
maschinenlesbare Daten können Sie ab sofort herunterladen auf:
www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk<http://www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk>


2. Anhörung zu den neuen Regelungen für die Durchführung von 
Amateurfunkprüfungen
Parallel zu den neuen Prüfungsfragen wurden auch die Regelungen für die 
Durchführung von Amateurfunkprüfungen ab dem 24.06.2024 überarbeitet. 
Neben der Einführung der neuen Klasse N werden darin auch sämtliche 
Regelungen zur Amateurfunkprüfung, welche bislang in unterschiedlichen 
Verfügungen festgelegt waren, in einem Dokument vereinheitlicht.

Den Entwurf der überarbeiteten Regelungen für die Durchführung von 
Amateurfunkprüfungen finden Sie in der heute veröffentlichten Amtsblatt 
Mitteilung 
256/2023<https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/AmtsblattPublikationen/Amtsblatt/Einzeldownloads/amtsblatt_24.pdf?__blob=publicationFile&v=2>. 
Die betroffenen Kreise haben gemäß § 5 Abs. 3 AFuV die Möglichkeit, zu 
dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen sind in deutscher Sprache bis zum 01.02.2024 vorrangig 
elektronisch im PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen 
sein) an -gelöscht-


3. Verlängerung befristeter Erlaubnisse
Der RTA hat um die Verlängerung verschiedener befristeter Erlaubnisse 
gebeten. Konkret betrifft dies
* die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 - 2450 MHz und 5650 - 5850 MHz 
durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der 
Klasse E
* die Nutzung des Frequenzbereichs 50 - 52 MHz
* den befristeten Zugang im Frequenzbereich 70,150 - 70,210 MHz
* die Nutzung der Frequenzbereiche 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz

Diese werden bis zum Inkrafttreten der neuen Amateurfunkverordnung 
verlängert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der heute 
veröffentlichten Amtsblatt Verfügung 
130/2023<https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/AmtsblattPublikationen/Amtsblatt/Einzeldownloads/amtsblatt_24.pdf?__blob=publicationFile&v=2>.


Alle genannten Dokumente, Mitteilungen und Verfügungen sowie weitere 
Informationen zum Amateurfunk finden Sie (auch) auf unserer 
Internetseite 
www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk<http://www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk>.


Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Viele Grüße
Im Auftrag
Simon Bannenberg
Referatsleiter
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