[AGCW] AGCW-Telegramm 45/14 vom 2014-11-03
Werner 'Joe' Jochem DK7VW
joe at dk7vw.de
Mo Nov 3 18:03:37 EST 2014
Am 03.11.2014 21:26, schrieb Udo Gentes:
> Macht mal nicht die Hühner scheu, Freunde.
> Wer bereits bisher eine Einzugsermächtigung erteilt hatte sollte keine
> Probleme haben.
> Bei mir jedenfalls wurde bereits abgebucht, ganz ohne Übermittlung der
> neuen Nummern. Sollte eigentlich bei jeder Bank funktionieren.
>
> 73 de Udo, DL4VCC
Es geht hier wohl eher um die AGCW als Einreicher von Lastschriften.
Das Verfahren muss zwingend im Rahmen von Fristen auf das
SEPA-Basislastschrift-Verfahren umgestellt werden. Rein rechtlich
gesehen ist dafür eine neue schriftliche Erklärung zum Einverständnis
nötig, d.h. der Kassenwart müsste allen Mitgliedern, die bisher per
"Einzugsermächtigung" gezahlt haben, ein entsprechendes Formular
zuschicken. Darin wird dann auch die Gläubiger-ID (muss man bei der
Bundesbank beantragen) und die Mandatsreferenz mitgeteilt.
Warum die Mitglieder dem Kassenwart bei bekannter Bankverbindung IBAN
und BIC mitteilen sollen, erschließt sich mir allerdings nicht. Die kann
man nämlich aus Kontonummer und BLZ berechnen. Dafür gibt es Programme
oder Portale im Internet, wie z.b. www.iban-rechner.de
73 Joe DK7VW
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