[AGCW] Bandplanverletzungen im 40m-CW-Bereich; hier: Maßnahmen des DARC

Georg Reitz g.reitz at gmx.net
Do Mär 28 15:54:45 EDT 2013


Sehr guter Vorschlag!

Cc dieser und unten stehender Mail aus den AGCW-Reflektor sende ich auch 
an den Vorstand des DARC, der im Vorwort zur aktuellen CQ-DL 
ausdrücklich Vorschläge zur Zukunftsgestaltung des Clubs eingefordert hat.

Nach einer solchen Satzungsänderung würde ich überlegen, wieder in den 
DARC einzutreten. Das wäre ein echtes Signal, dass der Club  CW 
wertschätzt, den HAM-Spirit fördert und nicht nur auf Lizenzmasse aus ist.

73´s de Georg, DF9ZV

Am 25.03.2013 08:35, schrieb DL6ZB im AGCW-Reflektor zum im Betreff 
genannten Thema:
> Die von mir über einen Zeitraum von acht Wochen sehr genau
> durchgeführten, umfangreich dokumentierten Aufzeichnungen von
> Bandplanverletzungen im exklusiven CW-Bereich des 40m
> Amateurfunkbandes zeigen eindeutig, daß die Bandplanverletzer in fast
> allen Fällen den Betriebsmode BPSK31 auf Trägerfrequenz 7035 kHz
> (oberes Seitenband) nutzten.
>
>
> Ich gehe einen Schritt weiter und fordere Konsequenzen.
>
> Die Satzung des Deutschen Amateur Radio Club e.V. in §3 Abs. 4 ist
> eindeutig:
>
> "...Mit dem Erwerb und der Ausübung der Mitgliedschaft übernimmt es
> das Mitglied, sich
> die Ziele des DARC zum Wohl des Amateurfunkdienstes zu Eigen zu machen
> und die
> geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie die
> Richtlinien des
> DARC und der IARU zur Selbstregulierung im Amateurfunkdienst (z. B.
> Bandpläne)
> einzuhalten..."
>
> Ich schlage vor, die Ortsverbandsvorsitzenden, die
> Distriktsvorsitzenden und den Vorstand des DARC dort abzuwählen, wo
> sie nicht in besonderem Maße bereit sind die satzungsgemäßen Ziele des
> Vereins auch mit Ausschluß derjenigen zu ahnden, die fortgesetzt gegen
> geltende Bandpläne verstoßen. Zudem ist in der derzeit neu zu
> fassenden Satzung ein Absatz zu § 3 (Mitgliedschaft im Club)
> aufzunehmen:
>
> Xx. Verstößt ein Mitglied des DARC fortgesetzt und nach Abmahnung
> (durch das zuständige Gremium) gegen geltende Bandpläne, ist das
> Mitglied aus dem Club auszuschließen. Die Kosten des
> Ausschlußverfahrens werden dem ausgeschlossenen Clubmitglied
> auferlegt.
>
> Wir CW-Amateure haben durchaus die Mittel, das kurz und schmerzlos
> durchzusetzen. Wer lange lamentiert, dem geht es nicht ehrlich um die
> Rettung unserer CW-Segmente.
>
>
> Vy 73 de DL6ZB
>
>



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