[AGCW] QTC der AGCW 41/12 vom 2012-10-08

Georg Reitz g.reitz at gmx.net
Mi Okt 10 15:44:19 EDT 2012


Lieber Thomas,

mir ist schon klar, dass es sich bei den IARU-Empfehlungen nicht um 
Rechtsverordnungen im Sinne des Verwaltungsrechts handelt - sonst müsste 
ich mein Staatsexamen zurückgeben ;-). Ich habe den Begriff im weiteren 
Sinne verwendet, genau so wie den Begriff "Unrecht". Und schon gar nicht 
kommt mir hier einer zu Sokrates in die Todeszelle ;-)

Aber im übertragenen Sinne sind die IARU-Empfehlungen vergleichbar mit 
RechtsVO und Gesetzen, wenn man die Art und Weise des Zusatndekommens 
betrachtet. Mir kam es darauf an, welches Ziel der "Gesetz"geber verfolgte.

Im übrigen rate ich, den zitierten Wiki-Artikel nicht allzu ernst zu 
nehmen, da verbirgt sich manche Unklarheit, um nicht zu sagen: Mancher 
Fehler.

Grüße
Georg, DF9ZV

Am 10.10.2012 16:14, schrieb Thomas 'tom' Malkus:
> Am 10.10.2012 15:48, schrieb Georg Reitz:
>
>> ......Vielen Dank, Lothar, damit beantwortest Du schon die Frage nach
>> der Absicht des Verordnungsgebers ("....CW von den Digimodes zu trennen
> Nur mal zur Klarstellung, was eine Verordnung und ein Verordnungsgeber
> ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung
>
> Wir diskutieren hier über Empfehlungen, die wir durch unsere Verbände
> quasi selbst definieren.
>
> 73 de Tom


-- 
Georg Reitz
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