[AGCW] QTC der AGCW 41/12 vom 2012-10-08
Georg Reitz
g.reitz at gmx.net
Mi Okt 10 15:44:19 EDT 2012
Lieber Thomas,
mir ist schon klar, dass es sich bei den IARU-Empfehlungen nicht um
Rechtsverordnungen im Sinne des Verwaltungsrechts handelt - sonst müsste
ich mein Staatsexamen zurückgeben ;-). Ich habe den Begriff im weiteren
Sinne verwendet, genau so wie den Begriff "Unrecht". Und schon gar nicht
kommt mir hier einer zu Sokrates in die Todeszelle ;-)
Aber im übertragenen Sinne sind die IARU-Empfehlungen vergleichbar mit
RechtsVO und Gesetzen, wenn man die Art und Weise des Zusatndekommens
betrachtet. Mir kam es darauf an, welches Ziel der "Gesetz"geber verfolgte.
Im übrigen rate ich, den zitierten Wiki-Artikel nicht allzu ernst zu
nehmen, da verbirgt sich manche Unklarheit, um nicht zu sagen: Mancher
Fehler.
Grüße
Georg, DF9ZV
Am 10.10.2012 16:14, schrieb Thomas 'tom' Malkus:
> Am 10.10.2012 15:48, schrieb Georg Reitz:
>
>> ......Vielen Dank, Lothar, damit beantwortest Du schon die Frage nach
>> der Absicht des Verordnungsgebers ("....CW von den Digimodes zu trennen
> Nur mal zur Klarstellung, was eine Verordnung und ein Verordnungsgeber
> ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung
>
> Wir diskutieren hier über Empfehlungen, die wir durch unsere Verbände
> quasi selbst definieren.
>
> 73 de Tom
--
Georg Reitz
Lorsbachstr. 2
65620 Waldbrunn