[AGCW] Fwd: Einladung DTC - Deutscher Telegraphy Contest

Dr. Detlef Petrausch dl7ndf at t-online.de
Mo Sep 27 14:54:24 EDT 2010


  Moin zusammen,


Am 27.09.2010 19:47, schrieb Wolfgang Schwarz -DK9VZ-:
>
> Leider sind sowohl im aktuellen cqDL und der letzten AGCW-Info
> versehentlich
> veraltete Ausschreibungen abgedruckt worden.
>
> die aktuellste Ausschreibung steht hier http://kontest.de/dtc oder
> http://agcw.de
> Logeingang und Ergebnisse/Urkunden später auf http://kontest.de/dtc
>
Differenzen in den Aussagen verschiedener Publikationen, eine never 
ending story. Das gilt nicht nur für den DTC, aber für ihn in ganz 
besonderer Weise.
Genauer gesagt gibt es ohne Anspruch auf Vollständigkeit zur Zeit 
folgende Differenzen beim DTC:

Laut CQ DL 10/2010 sind Keyboards und Leseeinrichtungen nicht erlaubt.
In der Contestausschreibung der AGCW steht aber lediglich, dass 
elektronische Leseeinrichtungen nicht erlaubt sind.

In der CQ DL 10/2010 wird verlangt, dass jeder OP durch seine 
Unterschrift die Einhaltung der Contestregeln bestätigt. In der 
AGCW-Ausschreibung steht: "Mit der Einreichung eines Logs zur Auswertung 
bestätigt der Teilnehmer die Regeln dieser Contest-Ausschreibung 
eingehalten zu haben".

In der CQ DL 10/2010 steht: Logs ohne Endabrechnung werden als Checklog 
gewertet. Dazu ist in der AGCW-Ausschreibung nichts vermerkt.

Die in der AGCW-Ausschreibung und die in der CQ DL angegebene URL des 
HSC ist falsch. Ebenfalls falsch ist sie in http://kontest.de/dtc angegeben.

Was wird denn nun wirklich gewünscht ?  Das ist eine Frage an den 
Vorstand, nicht an den Contestmanager. Denn es ist Aufgabe des 
Vorstandes darüber zu entscheiden, wie ein Contest durchgeführt werden 
soll und die liegt nicht in der Verantwortung eines Contestbetreuers.

Die andere Frage ist, wie solche Differenzen in Zukunft vermieden werden 
können.
Das geht nur, wenn es nur eine Quelle gibt, aus der AGCW-Info, Webmaster 
und andere, wie z.B. CQ DL, FA oder Funktelegramm ein und die selbe 
Information beziehen können.
Eine URL wie z.B.

http://kontest.de/dtc

die noch nicht einmal ein Impressum enthält, ist aus meiner Sicht völlig 
ungeeignet.

Dieser Datenpool sollte nach Abstimmung mit dem Vorstand von den 
einzelnen Contestbetreuern gefüllt und gepflegt werden, wobei mir am 
einfachsten scheint, diesen Pool durch den Webmaster im Netz anlegen zu 
lassen. Änderungen der Ausschreibungen unterliegen ebenfalls der 
expliziten, das heisst positiv formulierten Zustimmung durch den Vorstand.


73 Detlef, DL7NDF