[AGCW] Anzeigepflicht
Dr. Detlef Petrausch
dl7ndf at t-online.de
Di Mär 17 12:41:57 EDT 2009
Moin zusammen,
DK7VW zitiert leider unvollständig. Der genaue Text lautet:
"Das Gleiche gilt, wenn eine Funkanlage mit weniger als 10 Watt EIRP an
einem
Standort gemäß § 2 Nr. 3 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur
Begrenzung elektromagnetischer Felder vom 20. August 2005 (BGBl. I S. 3366)
mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr errichtet
wird
oder wenn durch die hinzukommende Anlage die Gesamtstrahlungsleistung
von 10 Watt EIRP erreicht oder überschritten wird".
Damit trifft das auch alle DO's und CB-Funker, wenn sie das Pech haben,
eine Anlage
an einem Standort zu betreiben, an dem in Summe die 10 Watt EIRP
erreicht oder
überschritten werden.
73 Detlef