[AGCW] NISG
Dr. Detlef Petrausch
dl7ndf at t-online.de
Mo Apr 6 16:33:10 EDT 2009
Am 24.03.2009 hat ein Gespräch des RTA und der BNetzA zu verschiedenen
Themen stattgefunden.
Zum Thema: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender
Strahlung:
Der Runde Tisch Amateurfunk wurde auch nach seiner Auffassung zum
sogenannten NISG befragt.
Der RTA trug unter anderem vor, dass es keinen Sinn mache mit der
Anzeigepflicht auch Funkanlagen, die mit weniger als 10 Watt EIRP
betrieben werden, zu belasten. Dies beträfe nicht nur Anlagen des
Amateurfunkdienstes, sondern auch CB-Funk, PMR, Freenet, LPDs,
Garagentoröffner, Funkkopfhörer, Thermometer, Wetterstationen, private
WLAN-Netze, Bluetooth, Schnurlostelefone und unzählige weitere
Funk-Anwendungen kleiner Leistung. Problematisch ist diesbezüglich auch
der Verwaltungsaufwand.
Die Bundesnetzagentur brachte zum Ausdruck, dass die tatsächliche
Umsetzung der Neuregelung über das Bundesimmissionsschutzgesetz noch auf
der Verordnungsebene vollzogen werde. Informationen auf der politischen
Ebene zufolge sollen aber wohl weiterhin nur ortsfeste Anlagen betroffen
sein.
Die Vertreter der Bundesnetzagentur hielten sie die Darstellung, die
BNetzA könnte so einfach elektronische Übermittlungen der Daten
vornehmen, für nicht gerechtfertigt. Der RTA bat darum, die Möglichkeit
vorzusehen, dass die Bundesnetzagentur an die zuständigen Landesbehörden
die Mitteilung gibt, dass die Anzeige der Funkamateure (sofern dies
zutrifft) bei der BNetzA vorliegt.
Der RTA wird sich dafür auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren
gegenüber dem BMWi und dem BMU einsetzen. Dies betrifft vor allem auch
den Umstand, dass nach Gesetzentwurf NISG "jede wesentliche Änderung"
der Funkanlage angezeigt werden soll. Dies widerspricht grundsätzlich
dem Experimentalcharakter des Amateurfunkdienstes.
73 Detlef, DL7NDF