[AGCW] NISG

Dr. Detlef Petrausch dl7ndf at t-online.de
Mo Apr 6 16:33:10 EDT 2009



Am 24.03.2009 hat ein Gespräch des RTA und der BNetzA zu verschiedenen 
Themen stattgefunden.
Zum Thema: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender 
Strahlung:

Der Runde Tisch Amateurfunk wurde auch nach seiner Auffassung zum 
sogenannten NISG befragt.
Der RTA trug unter anderem vor, dass es keinen Sinn mache mit der 
Anzeigepflicht auch Funkanlagen, die mit weniger als 10 Watt EIRP 
betrieben werden, zu belasten. Dies beträfe nicht nur Anlagen des 
Amateurfunkdienstes, sondern auch CB-Funk, PMR, Freenet, LPDs, 
Garagentoröffner, Funkkopfhörer, Thermometer, Wetterstationen, private 
WLAN-Netze, Bluetooth, Schnurlostelefone und unzählige weitere 
Funk-Anwendungen kleiner Leistung. Problematisch ist diesbezüglich auch 
der Verwaltungsaufwand.
Die Bundesnetzagentur brachte zum Ausdruck, dass die tatsächliche 
Umsetzung der Neuregelung über das Bundesimmissionsschutzgesetz noch auf 
der Verordnungsebene vollzogen werde. Informationen auf der politischen 
Ebene zufolge sollen aber wohl weiterhin nur ortsfeste Anlagen betroffen 
sein.
Die Vertreter der Bundesnetzagentur hielten sie die Darstellung, die 
BNetzA könnte so einfach elektronische Übermittlungen der Daten 
vornehmen, für nicht gerechtfertigt. Der RTA bat darum, die Möglichkeit 
vorzusehen, dass die Bundesnetzagentur an die zuständigen Landesbehörden 
die Mitteilung gibt, dass die Anzeige der Funkamateure (sofern dies 
zutrifft) bei der BNetzA vorliegt.

Der RTA wird sich dafür auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren 
gegenüber dem BMWi und dem BMU einsetzen. Dies betrifft vor allem auch 
den Umstand, dass nach Gesetzentwurf NISG "jede wesentliche Änderung" 
der Funkanlage angezeigt werden soll. Dies widerspricht grundsätzlich 
dem Experimentalcharakter des Amateurfunkdienstes.

73 Detlef, DL7NDF