[AGCW] Nochmal zum Nachweis der CW-Prüfung
Peter Pfliegensdoerfer
dl8ij at gmx.de
Sam Jun 18 02:51:48 EDT 2005
Liebe Telegrafie-Freunde,
eine abgelegte CW-Prüfung ist in DL seit April 2005 am
Rufzeichen nicht mehr zu erkennen. Leider ist sie aber
in den (alten) Lizenz- oder Zuteilungsurkunden auch
nicht separat vermerkt. Wer damit eine Gastlizenz in
einem Land beantragt, das CW-Kenntnisse für Kurzwelle
verlangt, kann Probleme bekommen.
Weil ich davon selbst betroffen bin, habe ich die
zuständige Außenstelle der Regulierungsbehörde formlos
gebeten, mir die in den 80er Jahren abgelegte
CW-Prüfung nachträglich zu bescheinigen. Die
RegTP-Mitarbeiterin war sehr freundlich, und die
Urkunde nach vier Tagen schon wieder da.
Neben der neuen Zeugnisklasse (jetzt A, vorher B oder
1) und der einheitlichen CEPT T/R 61-01 (es gibt jetzt
nur noch eine CEPT-Klasse) findet sich nun folgender
Text in der Rubrik "Raum für weitere amtliche
Eintragungen:
>
> Der Zulassungsinhaber hat praktische Fertigkeiten im
> Hören und Geben von Morsezeichen mit einem Tempo von
> 12 Wörtern (zu je 5 Zeichen) pro Minute nachgewiesen.
>
> The holder of this document has demonstrated
> practical skills in receiving and sending Morse code
> signals at a speed of 12 words (of 5 characters each)
> per minute.
>
> DIENSTSIEGEL
>
Ich denke, mit diesem Eintrag ist man auf der sicheren
Seite.
Übrigens bietet die Regulierungsbehörde weiterhin drei
verschiedene CW-Prüfungen an (Tempo 25, Tempo 25 nach
Farnsworth, Tempo 60). Wer eine solche Prüfung
abgelegt, bekommt diese natürlich gleich eingetragen.
73, Peter, dl8ij
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Peter Pfliegensdörfer
Oberer Klingenberg 4
69469 Weinheim
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Sonntag, 5. Juni 2005, 23:26 Uhr