[AGCW] Re: Korrektur "Deutsche Präfixe"
Michael, DG5MM
shack at mmatthes.de
Mon Jun 6 02:40:23 EDT 2005
Hallo zusammen,
Soweit ich weiss, wird es bei Neu-Lizensierten so gehandelt, dass eine
freiwillig abgelegte CW-Prüfung durch eine Extra-Urkunde bescheinigt
wird. Damit kann man dann auch in den besagten Ländern, die
Morsekenntnisse erfordern, auf die Kurzwelle. Ein Zusatzeintrag in die
'normale' Zulassung findet meines Wissens nicht statt.
Die besten Zahlen,
Michae, DG5MM
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: agcw-bounces at mailman.qth.net [mailto:agcw-bounces at mailman.qth.net]
Im Auftrag von Peter Pfliegensdoerfer
Gesendet: Montag, 6. Juni 2005 00:34
An: AGCW Mailingliste
Betreff: [AGCW] Korrektur "Deutsche Präfixe"
sri, ein Buchstabendreher. Korrekt ist
http://www.iarums-r1.org (und nicht "iaurms-r1"). Die Präfix-Liste ist
dort unter dem Menüpunkt "DL-Calls Neuregelung" abrufbar. tnx dl1bja und
dl1iaq für die Korrektur.
Außerdem hatte ich mich offenbar missverständlich
ausgedrückt: Ich halte es für denkbar unwichtig, ob man
eine abgelegte CW-Prüfung am Rufzeichen erkennen kann
(in vielen Ländern konnte man das noch nie). Ob jemand
CW kann oder nicht, merkt man ohnehin nur, wenn er es
tut - und nicht an seinem Call.
Es ging mir um was ganz anderes: Man sollte es in der
Lizenz ersehen können, wegen Gastlizenzen in den
Ländern, in denen CW weiterhin erforderlich ist. Am
Präfix und an der CEPT-Klasse kann man es in DL jetzt
aber nicht mehr erkennen. Darum erscheint ein
Zusatzeintrag sinnvoll, wobei ich nicht weiss, ob die
Regulierungsbehörde diesen auf Wunsch vornimmt.
73, Peter, dl8ij
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Peter Pfliegensdörfer
Oberer Klingenberg 4
69469 Weinheim
Tel. +49 172 8909650
mailto:dl8ij at gmx.de
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Sonntag, 5. Juni 2005, 23:26 Uhr
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