[AGCW] Gedanken zur neuen AfuV

mike.mhe at t-online.de mike.mhe at t-online.de
Mon Feb 21 09:34:09 EST 2005


Hallo,

die neue AfuV, welche ja ab sofort Gesetz ist, weisst doch
einige Ungereimtheiten auf.

Die Kommentierung der neuen AFuV geht nicht auf den faktischen Verlust
der Betriebsart FM auf dem 10m-Band durch die Beschneidung der
Bandbreite auf max. 7 kHz ein! Somit ist ab sofort jeder
FM-Betrieb auf 10m illegal.

Offenbar hat man das in Baunatal noch gar nicht bemerkt...

Was treibt den Verordnungsgeber dazu, bisher in der Praxis bewährte
Gegebenheiten ohne Not zu ändern und notwendige Regelungen außen 
vor zu lassen? Geht es ihm darum stetig und zielgerichtet den
Amateurfunkdienst zu schädigen?

Zum einen darf von einer Clubstation nicht mehr das eigene Rufzeichen
benutzt werden. Es war üblich, das ein Klubstations-Mitbenutzer (nicht
der Genehmigungsinhaber selbst) auch das eigene persönliche 
Rufzeichen nannte und dafür eine QSL-Karte
vom QSO-Partner erwartete. In der vorhergehenden AFuV war das
Nennen des Klubcalls eine Kann-Bestimmung.
("... sollen dabei das Rufzeichen des benannten Funkamateurs ...
verwenden.")
Nun ist bestimmt:"...haben dabei das Rufzeichen der Klubstation zu
verwenden".
Das schließt m.E. eine "Doppelbenutzung" mit Klub-und persönlichem
Call
aus. Ist das gewollt oder ein wortspielerischer Mißgriff des
Verordnungsschreibers?

Nochwas fiel mir auf, das im täglichen Betriebsdienst Unsicherheiten
hervorrufen kann. Zur Rufzeichenanwendung steht: "Dem Rufzeichen
können
international gebräuchliche Zusätze beigefügt werden."  
Was ist nun "international üblich"?
Kann ich bei einer Bootsfahrt in DL nun /mm verwenden, wie das in
einigen DXCC Ländern üblich ist, oder doch nur auf "See" wie es in der
alten AFuV
stand?

Also darf ich nun CQ DE DF2OK /qrp morsen...
Somit ist auch DF2OK/FM  (Fahrrad-Mobil) erlaubt?

Der Paragraf 17 "Störungen und Maßnahmen bei Störungen" erscheint mir
zu allgemein gehalten zu sein. Will man da alles offen lassen, um im
Konfliktfalle alle Optionen gegen den Funkamateur anwenden zu können?
Der folgende Paragraf 18 "Gebühren und Auslagen" lässt offen, ob
Funkamateure bei Störungsuntersuchungen und messtechnischer Auswertung
der
Störszenarien (lt. Paragraf 17) zur Kasse gebeten werden können! Die
Vermutung liegt
nahe!

Man verweist auch wieder auf Amtsblatt-Veröffentlichungen, die m.E.
nicht für den "Normalbürger/Normalamateur" rechtlich relevant sein
können!?

Logbuch-Fuehren war ja schon abgeschafft, aber nun 
ist eine Verpflichtung bei stoerenden Beeinflussungen
auch raus. Wer da nicht vorbeugt... Eine sinnvolle
Regelung wurde "Wegliberalisiert".

Was Primaer/Sekundaer-Zuweisungen im Bereich VHF/UHF/SHF sowie
SAT und ATV betreffen, habe ich mangels tiefergehender Kenntnisse
noch nicht erfasst.  

Klasse A und E - Nunja, irgendwann in einer nicht mehr fernen 
Zukunft wird es "kommerziellen Funk" und "Hobbyfunk" geben...

Nachwuchs:
Eine Klasse "E" mit Upgrade-Moeglichkeit zur "A" waere doch
angebracht gewesen. Warum soll nochmal geprueft werden,
was schon erfolgreich saß?

Und von den Gebuehren wollen wir mal gar nicht reden: 
150 Euro (2005) bis 190 Euro (2008) fuer nen grossen Fuehrerschein -
da kommt bei der Nachwuchsgewinnung Freunde auf! 

Nur mal laut gedacht...
73, Michael, DF2OK

http://www.df2ok.privat.t-online.de