[AGCW] Neue Möglichkeiten für 6m! - Fw: Sonderrundspruch: Deutschland-Rundspruch 50/2005
Kai
dl1ah at agcw.de
Mit Dez 21 15:34:16 EST 2005
Moin!
Wer keine Genehmigung für 6m hat kann jetzt wieder hoffen.
Das angegebene Zeitfenster für den Antrag ist absolut einzuhalten!
73
Kai
DL1AH
(schon qrv auf 6m)
----- Original Message -----
From: <owner-rundspruch at darc.de>
To: <rundspruch at darc.de>
Sent: Wednesday, December 21, 2005 6:49 AM
Subject: Sonderrundspruch: Deutschland-Rundspruch 50/2005
> BITTE NICHT AN DIESE E-MAIL-ADRESSE ANTWORTEN! - Fragen, Hinweise und
Beiträge für den Deutschland-Rundspruch bitte an redaktion at darc.de -
Adressänderungen sowie be- oder abbestellen des Rundspruchs bitte unter
http://www.darc.de/rundspruch
>
> Deutschland-Rundspruch 50/2005, 51. KW
> freigegeben für Rundspruchsendungen ab Donnerstag, den 22. Dezember 2005,
17:30 UTC
>
> Hallo, liebe SWLs, YLs, XYLs und OMs,
>
> aus aktuellem Anlass hören sie eine Sonderausgabe des
Deutschland-Rundspruches des Deutschen Amateur-Radio-Club für die 51.
Kalenderwoche 2005. Diesmal haben wir Meldungen zu folgenden Themen:
>
> - Antragsmöglichkeit für weitere 50-MHz-Sonderzuteilungen
> - Nicht benötigte Sondergenehmigungen zurückgeben
> - Daten bestehender 50-MHz-Genehmigungen aktualisieren
>
> Hier die Meldungen:
>
> Antragsmöglichkeit für weitere 50-MHz-Sonderzuteilungen
> -------------------------------------------------------
> Als Ergebnis einer erneuten Abstimmung mit den Primärnutzern kann die Zahl
der Sonderzuteilungen für Funkamateure mit der Genehmigungsklasse A zur
Nutzung des Frequenzteilbereichs 50,080 bis 51,000 MHz auf Antrag erhöht
werden. Darüber informiert die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt vom 21.
Dezember 2005. Die bisher erteilten 3000 Sonderzuteilungen behalten
weiterhin ihre Gültigkeit. Die neuen Sonderzuteilungen können bei der
Bundesnetzagentur, Außenstelle Mülheim, Aktienstr. 1-7, 45473 Mülheim
beantragt werden. Die Anträge können nur schriftlich im Zeitraum vom 11. bis
31. Januar 2006 bei der Außenstelle Mülheim gestellt werden! Es werden nur
Anträge berücksichtigt, die in dem vorgenannten Antragszeitraum unter
Verwendung des Antragsformblatts schriftlich bei der Außenstelle Mülheim
eingehen. Anträge, die nicht den genannten Bedingungen entsprechen,
insbesondere vor oder nach dem Antragszeitraum gestellte Anträge, auch
soweit diese bereits vor der Veröffentlichung dieser
> Mitteilung gestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Für den Fall,
dass im Antragszeitraum mehr zuteilungsfähige Anträge eingehen als
zugewiesen werden können, entscheidet das Los. In diesem Fall erfolgt eine
Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Mehrfachanträge auf
Sonderzuteilungen für ein und dasselbe Rufzeichen führen zum Ausschluss
aller dieser Anträge beim Losverfahren. Im Losverfahren nicht erfolgreiche
Antragsteller werden nicht einzeln benachrichtigt. Antragsformblätter sind
ab dem 21. Dezember bei jeder Außenstelle der Bundesnetzagentur zu erhalten
sowie im Internet zum Download unter
www.Bundesnetzagentur.de/enid/Amateurfunk bereitgestellt.
>
> Nicht benötigte Sondergenehmigungen zurückgeben
> -----------------------------------------------
> Es liegen Anhaltspunkte vor, dass zahlreiche der derzeitigen
50-MHz-Sonderzuteilungen für den Amateurfunkdienst nicht aktiv genutzt
werden. Alle Funkamateure, die Inhaber einer Sonderzuteilung 50 MHz sind,
diese aber derzeit und in naher Zukunft nicht nutzen oder aufgrund örtlicher
Gegebenheiten nicht aktiv nutzen können, werden daher aufgerufen auf ihre
50-MHz-Zuteilung bis zum 31. Januar 2006 zu verzichten. Gleiches gilt für
Zuteilungsinhaber, die je eine Sonderzuteilung für eine auf ihren Namen
lautende Clubstation und ihre Individualzulassung besitzen. Damit sollen
möglichst viele Funkamateure die Chance auf eine Zuteilung für die Nutzung
des 50 MHz-Bereiches erhalten.
>
> Daten bestehender 50-MHz-Genehmigungen aktualisieren
> ----------------------------------------------------
> Mit der Mitteilung Nr. 266 / 2002 (Amtsblatt Reg TP Nr. 10/2002 vom
29.05.2002, S. 811) wurde die Änderungsmöglichkeit für Sonderzuteilungen im
50-MHz-Bereich bekannt gegeben. Danach müssen Sonderzuteilungen nicht
ersatzlos entfallen, wenn sich an den registrierten Daten wie Rufzeichen,
Telefonnummer, Anschrift oder Standort Änderungen ergaben. Zum Erhalt der
Sonderzuteilung ist in diesen Fällen ein formloser Antrag auf Änderung der
Zuteilung, mit Angabe der modifizierten Daten (alt und neu), an die
Außenstelle Mülheim zu senden.
>
> Dies war die Sonderausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion
hatte Steffen Schöppe, DL7ATE, Vorstandsmitglied des DARC. Diesen Rundspruch
gibt es auch als Fax-Abruf unter der Nummer (05 61) 9 49 88 45, als Text
oder Real-Audio- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite www.darc.de sowie in
Packet Radio unter der Rubrik DARC. Zusätzlich erhalten Sie den Rundspruch
der Vorwoche als Fax-Abruf unter der Durchwahl -44. Meldungen für den
Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie bitte per Post, Fax
oder E-Mail ausschließlich via redaktion at darc.de.
>
> Vielen Dank fürs Zuhören. 73 und AWDH bis zum nächsten Jahr!
>