[AGCW] Webimpressum einbauen. Wer muss?
Roland Otto
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Sun, 09 Mar 2003 19:40:53 +0000
Hallo Freunde!
Wer von Euch keine Websites im Internet betreut, kann diese Mail
gleich entsorgen. Andernfalls sind die folgenden Ausf�hrungen sicher
nicht schon jedem bekannt. Professionelle Abzocker haben den Braten
bereits gerochen: Sie mahnen unbedarfte Webmaster an, die kein
Impressum f�hren und kassieren daf�r.
In Deutschland ist seit dem 1. Januar 2002 und nochmals zum 1. Juli
2002 eine Erweiterung des Teledienstegesetzes (TDG) erfolgt und damit
eine EU-Richtlinie umgesetzt. � 6 TDG schreibt eine
"Anbieterkennzeichnung" vor.
Neues Gesetz:
Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine so genannte
"Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese
Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben
ist, bestimmt das Teledienstegesetz (kurz TDG). Je nach Beruf oder
Rechtsform m�ssen Homepagebetreiber dabei h�chst unterschiedliche
Angaben machen.
Wer braucht ein Webimpressum?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben m�ssen alle
gewerblichen Anbieter machen - egal, ob die Webpr�senz dem E-Commerce
oder der Selbstdarstellung dient.
Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites.
Bei fehlenden, unvollst�ndigen oder nicht richtig angebrachten
Angaben nach dem Teledienstegesetz droht ein Bu�geld von bis zu
50.000 Euro.
Aber auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber
kann die Folge sein.
Es sind zu ber�cksichtigen alle Pflichtangaben nach dem
Teledienstegesetz und dem so genannten "Vertrag �ber Mediendienste"
(kurz MDStV).
Nach diesem Vertrag muss immer dann ein Verantwortlicher auf der
Homepage genannt werden, wenn die Website Texte enth�lt, die zur
Meinungsbildung beitragen.
Leider ist die Begr�ndung zum Teledienstegesetz sehr knapp
ausgefallen. Deshalb kann bei einigen juristischen Personen nicht
eindeutig gesagt werden, ob bestimmte Angaben Pflicht sind oder nicht.
In jedem Fall gilt: Lieber eine Angabe zu viel als eine zu wenig.
Der Grund: Der Gesetzgeber will mit dem Teledienstegesetz mehr
Transparenz f�r den Verbraucher schaffen.
Beispiel f�r einen eingetragenen Verein:
******************************************************************
Kleing�rtnerverein Musterstadt e. V.
Musterstra�e 1
00000 Musterstadt
Telefon: +49 40 444444
Telefax*: +49 40 4444441
E-Mail: [email protected]
Internet*: www.verein-musterstadt.de
Vertretungsberechtigter Vorstand**:
Max Mustermann, Hans Hansen (Vorsitzender), Paul Paulsen
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: VR 000
Haftungshinweis: Trotz sorgf�ltiger inhaltlicher
Kontrolle �bernehmen wir keine Haftung f�r die
Inhalte externer Links. F�r den Inhalt der
verlinkten Seiten sind ausschlie�lich deren
Betreiber verantwortlich.
*******************************************************************
Hinweis: Die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend!
Legende
*
Angabe gesetzlich nicht vorgeschrieben.
**
Empfehlungen:
- Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen wird die Nennung
aller Personen empfohlen. Ob auch die Nennung eines anderen
Vertreters als den gesetzlichen Vertreter zul�ssig ist, ist noch
nicht abschlie�end gekl�rt.
- Bei Anstalten des �ffentlichen Rechts und K�rperschaften wird die
Nennung der Rechtsform empfohlen, da sich aus der Gesetzesbegr�ndung
daf�r durchaus eine Pflicht ableiten l�sst.
- Die Pflicht zur Nennung einer weiteren �untergeordneten� Aufsichts-
beh�rde kann sich aus der Gesetzesbegr�ndung ergeben.
- Die Pflicht zur Nennung der Gesellschafter einer gGmbH ist umstritten;
sie wird allerdings empfohlen. Gleiches gilt f�r die GmbH und Co. KG.
***
Reale Angaben
****
Bei abweichender Anschrift ist diese anzugeben.
Zudem ist es wichtig, das Impressum korrekt zu platzieren: In � 6 TDG
hei�t es, die Informationen m�ssten "leicht erkennbar und st�ndig
verf�gbar" sein.
Was das konkret bedeutet, ist offen. Vermutlich reicht es, auf der
Startseite gut sichtbar einen Link zu dem Impressum zu platzieren.
Oft ist dem privaten Website-Betreiber nicht klar, ob die Seiten
noch privat sind oder ob es sich bereits um E-Commerce handelt,
wenn dort von der XYL callbestickte M�tzen 24 Stunden am Tag angeboten
aber nur 3 St�ck pro Jahr verkauft werden etc.
Abhilfe: Fragt Euer Finanzamt!
Bei http://www.digi-info.de findet man einen sehr praktischen
Webimpressum-Assistenten.
Keine Angst: Ich bin kein Webpolizist! Den Text musste ich nur
gerade QRL-m��ig bearbeiten und wollte ihn Euch nicht vorenthalten.
--
Mit freundlichen Gr��en !
Roland "Ric" Otto
E-Mail:
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URL: http://www.dl2sd.de
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