[AGCW] Re: [AGCW] Calländerung
Fabian Kurz
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Wed, 27 Aug 2003 12:37:16 +0100
At 13:48 27.08.2003 +0200, DL4YDH wrote:
>Würde gerne mein Rufzeichen in eines mit 2-stelligem suffix ändern.
>Eine Anfrage bei meiner örtlich zuständigen Regulierungsbehörde=
(Dortmund)
>ergab, daß es angeblich strengstens untersagt sei, eine calländerung
>vorzunehmen.
>Das finde ich nun doch sehr verwunderlich, da man in den QTCs etliche
>calländerungen verfolgen konnte.
>Kann mir eventuell jemand Hinweise geben, wie ich doch noch zu
>einer Rufzeichenänderung kommen könnte?
Offiziell hat man natürlich keinen Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten
Rufzeichens, allerdings scheint dies bei manchen Außenstellen der RegTP
recht locker gehandhabt zu werden, bei anderen nicht. Vor etwa 2 Jahren
fragte ich mal bei der Außenstelle Münster an und bekam exakt dieselbe
Antwort. Diejenigen, die ihr Call dennoch gewechselt haben, mussten ihre
Lizenz erst kurzfristig abgeben und dann ein neues Rufzeichen beantragen -
ob es dann das gewünschte kurze 2x2-Rufzeichen wird steht auch nicht fest,
aber anscheinend zeigen sich manche RegTP-Aussenstellen da sehr kooperativ,
was man an der ständigen Rufzeichenwechselrei sieht (das 'beste' was ich
bisher beobachtet habe war ein OM mit 3 Rufzeichen, alle mit zweistelligem
Suffix innerhalb eines Jahres...).
Ich persönlich bin inzwischen gar nicht mehr an einem Rufzeichenwechsel
interessiert solange es keine offizielle Regelung zur Zuteilung von
'Vanity-Calls' gibt. (Und vanity = Eitelkeit ist da teilweise durchaus
wörtlich zu nehmen, denn viele der neuen, schönen Calls tauchen kaum oder
gar nicht auf dem Band auf, aber wer's baucht...) Desweiteren bin ich auch
sehr gespannt, nach welchen Kriterien die baldige (?man munkelt?) Vergabe
der Rufzeichen mit einstelligem Suffix erfolgt.
73, Fabian, DJ1YFK